Haque. Arbeitsrecht | Compliance

Beratung für Betriebsräte

Wir begleiten Gremien bei Betriebsvereinbarungen, in der Einigungsstelle und im Beschlussverfahren, mit einem Schwerpunkt auf technischen Systemen und KI.

Betriebsräte stehen bei der Einführung neuer Software regelmäßig vor Fragen, die sich mit Bordmitteln nicht beantworten lassen. Welche Daten ein System erhebt, was davon mitbestimmungspflichtig ist und wie sich das in einer Betriebsvereinbarung fassen lässt, entscheidet sich im Detail. Genau dort setzen wir an.

Wobei wir Betriebsräte unterstützen

  • Betriebsvereinbarungen zu IT und KI: Verhandlung und Formulierung, von der Kollaborationsplattform über die Zeiterfassung bis zu KI-gestützten Auswertungen.
  • Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen: Einordnung, ob und in welchem Umfang das Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG greift.
  • Einigungsstelle: Vorbereitung, Begleitung und Vertretung im Verfahren.
  • Beschlussverfahren: Durchsetzung von Beteiligungsrechten vor dem Arbeitsgericht, auch im einstweiligen Rechtsschutz.
  • Sachverstand von außen: Klärung, wann ein Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG hinzugezogen werden kann und wie die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber aussehen sollte.

Wer trägt die Kosten?

In aller Regel der Arbeitgeber. Nach § 40 Abs. 1 BetrVG trägt er die Kosten der Betriebsratstätigkeit, und dazu gehört die anwaltliche Vertretung, soweit ihre Hinzuziehung erforderlich ist. Für das Gremium bedeutet das, dass es die Frage der Erforderlichkeit sauber beschließen und begründen sollte. Wir sagen vor der Beauftragung offen, wie wir das im konkreten Fall einschätzen.

Wie ein erstes Gespräch abläuft

Die Erstberatung ist kostenfrei. Wir hören uns an, worum es geht, ordnen die Lage ein und sagen, welche Schritte sinnvoll sind. Vor der Übernahme prüfen wir kurz, ob wir das Mandat annehmen können. Danach wissen Sie, woran Sie sind, auch wenn es am Ende ohne uns weitergeht.

Den fachlichen Rahmen zu technischen Systemen im Betrieb finden Sie in unserem Bereich zum IT-Arbeitsrecht. Sprechen Sie uns an.

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