Anwalt für Arbeitsrecht in Köln –
für Arbeitgeber.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Teams im gesamten Arbeitsrecht – von der rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen bis zur Prozessvertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, mit Schwerpunkt am Arbeitsgericht Köln.
Strategisches Erstgespräch
Für Arbeitgeber. Schildern Sie uns Ihren Fall.
Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten – vom Arbeitsgericht über das Landesarbeitsgericht bis zum Bundesarbeitsgericht. Bundesweit.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber – aus einer Hand
Wir bereiten verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen vor, erstellen rechtssichere Abmahnungen und verhandeln Aufhebungsverträge, die das Prozessrisiko vermeiden. Ebenso gestalten und prüfen wir Arbeitsverträge für Mitarbeiter und leitende Angestellte samt Befristungen, Vertragsstrafen und Wettbewerbsverboten.
Und weil Arbeitsrecht selten allein kommt, beraten wir auch an seinen Schnittstellen – vom Gesellschaftsrecht über die Compliance bis zum Beschäftigtendatenschutz – alles aus einer Hand. Ein typisches Schnittstellenthema ist die rechtssichere Gestaltung der Mitarbeiterbeteiligung (ESOP & VSOP), bei der Gesellschafts- und Arbeitsrecht zusammenspielen.
Schwerpunkte für Arbeitgeber
Transformation & Restrukturierung
Begleitung bei Betriebsübergängen, Personalabbau und Sozialplänen.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Rechtssichere Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Prozessführung & Litigation
Durchsetzung Ihrer Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Compliance & ESG
Aufbau von Hinweisgebersystemen, ethischen Richtlinien und ESG-Strukturen.
Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratsanhörung, Mitbestimmung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
Tarifverträge & Arbeitskampf
Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Weitere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht
Von Vergütung über Betriebsverfassungsrecht bis Transaktion – alle weiteren Leistungen für Arbeitgeber.
Bundesweit vor Gericht – mit Heimvorteil in Köln
Wir vertreten Arbeitgeber vor allen deutschen Arbeitsgerichten – mit besonderer Vertrautheit am Arbeitsgericht Köln und dem Landesarbeitsgericht Köln, dem Berufungsgericht für den Großraum Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen sowie NRW. Die Kenntnis der lokalen Verfahrensabläufe und Vergleichsgepflogenheiten zahlt sich in jedem Gütetermin aus. Aktuelle Rechtsprechung ordnen wir laufend ein, etwa zum Zugangsnachweis bei Kündigungen oder zur Zwei-Wochen-Frist der fristlosen Kündigung.
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Wegweisende Urteile und neue Entwicklungen – kompakt eingeordnet für die Praxis.
Ist offene Videoüberwachung als Beweis verwertbar?
Zeigen Aufnahmen aus einer offenen Videoüberwachung eine vorsätzliche Pflichtverletzung, dürfen die Arbeitsgerichte sie verwerten, selbst wenn die Überwachung nicht vollständig im Einklang mit dem Datenschutzrecht stand. Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 296/22) stellt zugleich klar, dass Betriebsrat und Arbeitgeber ein Verwertungsverbot nicht vereinbaren können.
Welche Auskunft kann der Arbeitgeber beim Annahmeverzug verlangen?
Wehrt sich der Arbeitgeber gegen Annahmeverzugsvergütung mit dem Einwand des böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes, kann er vom Arbeitnehmer Auskunft über die Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit verlangen – aber nicht darüber, ob und mit welchem Ergebnis er sich beworben hat. Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 37/25) zieht dem Auskunftsanspruch damit eine klare Grenze und hebt zugleich ein Teilurteil aus prozessualen Gründen auf.
Stellenanzeige nur in weiblicher Form: AGG-Entschädigung
Eine als „Sekretärin/Buchhalterin“ ausgeschriebene Stelle kostet den Arbeitgeber eine Entschädigung an einen männlichen Bewerber. Das LAG Rheinland-Pfalz (4 SLa 158/25) sprach ein Bruttomonatsgehalt zu – und ließ den Einwand des „AGG-Hopping“ nicht durchgreifen. Warum der Rechtsmissbrauchseinwand hier scheiterte und wie die Entschädigung bemessen wurde.
Wann kann der Arbeitgeber eine Betriebsratswahl abbrechen lassen?
Betriebsratswahl abbrechen lassen können Arbeitgeber nur, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig wäre. Das LAG Schleswig-Holstein hat einen Abbruchantrag zurückgewiesen, obwohl das Wahlausschreiben nicht übersetzt und nur an einem von zwei Standorten ausgehängt worden war.
Häufige Fragen von Arbeitgebern
Wann sollte ich als Arbeitgeber einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Am wirkungsvollsten vor einer Kündigung oder Personalmaßnahme. Die meisten Kündigungsschutzklagen werden über Formfehler gewonnen – eine saubere Vorbereitung verhindert genau das. Liegt bereits eine Klage vor, zählt jeder Tag, da die Klageerwiderung und der Gütetermin kurzfristig anstehen.
Muss vor jeder Kündigung der Betriebsrat angehört werden?
Ja. Ohne ordnungsgemäße Anhörung nach § 102 BetrVG ist die Kündigung unwirksam – unabhängig davon, ob der Kündigungsgrund berechtigt war. Formfehler bei der Anhörung sind einer der häufigsten Gründe, warum Arbeitgeber den Prozess verlieren.
Welche Frist habe ich nach Zugang einer Kündigungsschutzklage?
Der Arbeitnehmer muss die Klage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben (§ 4 KSchG). Ist die Klage zugestellt, sollten Formfehler, Betriebsratsanhörung und Sozialauswahl umgehend geprüft werden, um die Verteidigungsstrategie festzulegen.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist für Arbeitgeber sinnvoller?
Oft ist ein Aufhebungsvertrag der wirtschaftlich klügere Weg, weil er das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage vermeidet. Entscheidend sind eine saubere Erledigungsklausel, Freistellung, Zeugnis und die sozialversicherungsrechtlich korrekte Gestaltung.
Was kostet arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber?
Das hängt vom Aufwand ab und wird vorab besprochen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Je nach Fall rechnen wir nach RVG oder nach einem Stundenhonorar ab, häufig in einer kombinierten Lösung, und immer mit voller Kostentransparenz, bevor Kosten entstehen. Eine Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass in erster Instanz nach § 12a ArbGG jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt, auch bei Obsiegen. Das macht eine frühe Einschätzung der Erfolgsaussichten wirtschaftlich wichtig.
Vertreten Sie Arbeitgeber auch bundesweit?
Ja. Schwerpunkt sind das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Köln sowie das Rheinland (Bonn, Düsseldorf); wir vertreten Arbeitgeber aber bundesweit bis zum Bundesarbeitsgericht.
Wirtschaftlichkeit & Honorar
Qualität muss sich für Sie lohnen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei – danach klare Honorare nach RVG oder Zeitaufwand, mit voller Kostentransparenz, bevor Kosten entstehen.
Strategischer Einsatz Ihrer Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich übernimmt die Firmen-RSV die Kosten der Klageabwehr (abzgl. Selbstbehalt). Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Meldung sinnvoll ist – häufige Inanspruchnahme kann den Versicherungsschutz gefährden. Bei geringen Streitwerten finden wir wirtschaftlich sinnvolle Honorarlösungen.
Ihr strategischer Partner – an Ihrer Seite
„Wir verwalten Sie nicht – wir lösen Probleme."
Persönliche Betreuung statt Massenabfertigung: Geschwindigkeit, digitale Effizienz und Lösungen, die für den Mittelstand wirtschaftlich Sinn ergeben.
Daud Haque
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht & Gründer