Anwalt für Arbeitsrecht in Köln –
für Arbeitgeber.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Teams im gesamten Arbeitsrecht – von der rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen bis zur Prozessvertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, mit Schwerpunkt am Arbeitsgericht Köln.
Strategisches Erstgespräch
Für Arbeitgeber. Schildern Sie uns Ihren Fall.
Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten – vom Arbeitsgericht über das Landesarbeitsgericht bis zum Bundesarbeitsgericht. Bundesweit.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber – aus einer Hand
Personalentscheidungen müssen rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll sein. Als Boutique-Kanzlei in Köln begleiten wir Arbeitgeber von der präventiven Gestaltung bis zur konsequenten Vertretung vor dem Arbeitsgericht – persönlich, schnell und digital. Und weil Arbeitsrecht selten allein kommt, beraten wir auch an seinen Schnittstellen – vom Gesellschaftsrecht über die Compliance bis zum Beschäftigtendatenschutz – alles aus einer Hand. Ein typisches Schnittstellenthema ist die rechtssichere Gestaltung der Mitarbeiterbeteiligung (ESOP & VSOP), bei der Gesellschafts- und Arbeitsrecht zusammenspielen.
Schwerpunkte für Arbeitgeber
Transformation & Restrukturierung
Begleitung bei Betriebsübergängen, Personalabbau und Sozialplänen.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Rechtssichere Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Prozessführung & Litigation
Durchsetzung Ihrer Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
China Desk
Strategisches Arbeitsrecht & Cyber-Compliance für Investoren aus Fernost.
Taiwan Desk
Arbeitsrecht & Cyber-Compliance für taiwanesische Technologieunternehmen in Deutschland.
Weitere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht
Von Vergütung über Betriebsverfassungsrecht bis Transaktion – alle weiteren Leistungen für Arbeitgeber.
Bundesweit vor Gericht – mit Heimvorteil in Köln
Wir vertreten Arbeitgeber vor allen deutschen Arbeitsgerichten – mit besonderer Vertrautheit am Arbeitsgericht Köln und dem Landesarbeitsgericht Köln, dem Berufungsgericht für den Großraum Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen sowie NRW. Die Kenntnis der lokalen Verfahrensabläufe und Vergleichsgepflogenheiten zahlt sich in jedem Gütetermin aus. Aktuelle Rechtsprechung ordnen wir laufend ein, etwa zum Zugangsnachweis bei Kündigungen oder zur Zwei-Wochen-Frist der fristlosen Kündigung.
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Wegweisende Urteile und neue Entwicklungen – kompakt eingeordnet für die Praxis.
Kündigung in der Wartezeit trotz Compliance-Meldung
Ein Arbeitnehmer meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten – und wird kurz darauf in der Probezeit gekündigt. Ist das eine verbotene Repressalie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz? Und muss der Arbeitgeber ihn nach dem Widerspruch des Betriebsrats weiterbeschäftigen? Das BAG sagt in beiden Punkten Nein und schafft zwei Grundsatzklärungen (2 AZR 51/25): Der HinSchG-Schutz greift erst mit einer tatsächlichen Meldung, und einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG gibt es in Wartezeit und Kleinbetrieb nicht.
Kinderfreibeträge in der Betriebsratsanhörung
Muss der Arbeitgeber die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers vor einer Kündigung genau kennen? Nein – das LAG Bremen bestätigt: Er darf sich in der Betriebsratsanhörung auf die ihm bekannten steuerlichen Kinderfreibeträge stützen, muss dies nur kenntlich machen. Eine Nachforschungspflicht besteht nicht, selbst wenn es Anhaltspunkte für weitere Kinder gibt (1 SLa 31/25). Was Arbeitgeber daraus mitnehmen – und warum das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Honorar zurückfordern bei Scheinselbständigkeit
Stellt sich ein freies Dienstverhältnis rückwirkend als Arbeitsverhältnis heraus, kann der Auftraggeber das zu viel gezahlte Honorar zurückfordern – regelmäßig die Differenz zwischen Honorar und üblicher Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB), notfalls vom Gericht geschätzt. So das LAG Berlin-Brandenburg (5 Sa 1041/24). Was Auftraggeber jetzt beachten müssen – und warum die Umsatzsteuer eilt.
Abmahnung wegen Kritik: Wann ist sie wirksam?
Polemisch zugespitzte Kritik eines Beschäftigten am Arbeitgeber ist nicht schon deshalb eine Pflichtverletzung, die eine Abmahnung trägt. Solange die Äußerung an einen wahren Tatsachenkern anknüpft und nicht in Schmähkritik umschlägt, ist eine darauf gestützte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen – so das LAG Berlin-Brandenburg (23 SLa 94/25). Was Arbeitgeber vor einer Abmahnung prüfen müssen.
Häufige Fragen von Arbeitgebern
Wann sollte ich als Arbeitgeber einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Am wirkungsvollsten vor einer Kündigung oder Personalmaßnahme. Die meisten Kündigungsschutzklagen werden über Formfehler gewonnen – eine saubere Vorbereitung verhindert genau das. Liegt bereits eine Klage vor, zählt jeder Tag, da die Klageerwiderung und der Gütetermin kurzfristig anstehen.
Muss vor jeder Kündigung der Betriebsrat angehört werden?
Ja. Ohne ordnungsgemäße Anhörung nach § 102 BetrVG ist die Kündigung unwirksam – unabhängig davon, ob der Kündigungsgrund berechtigt war. Formfehler bei der Anhörung sind einer der häufigsten Gründe, warum Arbeitgeber den Prozess verlieren.
Welche Frist habe ich nach Zugang einer Kündigungsschutzklage?
Der Arbeitnehmer muss die Klage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben (§ 4 KSchG). Ist die Klage zugestellt, sollten Formfehler, Betriebsratsanhörung und Sozialauswahl umgehend geprüft werden, um die Verteidigungsstrategie festzulegen.
Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist für Arbeitgeber sinnvoller?
Oft ist ein Aufhebungsvertrag der wirtschaftlich klügere Weg, weil er das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage vermeidet. Entscheidend sind eine saubere Erledigungsklausel, Freistellung, Zeugnis und die sozialversicherungsrechtlich korrekte Gestaltung.
Was kostet arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber?
Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Gerichtliche Vertretung rechnet sich nach RVG; der Streitwert im Kündigungsschutzprozess liegt regelmäßig bei drei Bruttomonatsgehältern. Besonderheit: In erster Instanz trägt nach § 12a ArbGG jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – auch bei Obsiegen. Das macht eine frühe Einschätzung der Erfolgsaussichten wirtschaftlich wichtig.
Vertreten Sie Arbeitgeber auch bundesweit?
Ja. Schwerpunkt sind das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Köln sowie das Rheinland (Bonn, Düsseldorf); wir vertreten Arbeitgeber aber bundesweit bis zum Bundesarbeitsgericht.
Wirtschaftlichkeit & Honorar
Qualität muss sich für Sie lohnen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei – danach klare Honorare nach RVG oder Zeitaufwand, mit voller Kostentransparenz, bevor Kosten entstehen.
Strategischer Einsatz Ihrer Rechtsschutzversicherung
Grundsätzlich übernimmt die Firmen-RSV die Kosten der Klageabwehr (abzgl. Selbstbehalt). Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Meldung sinnvoll ist – häufige Inanspruchnahme kann den Versicherungsschutz gefährden. Bei geringen Streitwerten finden wir wirtschaftlich sinnvolle Honorarlösungen.
Ihr strategischer Partner – an Ihrer Seite
„Wir verwalten Sie nicht – wir lösen Probleme."
Persönliche Betreuung statt Massenabfertigung: Geschwindigkeit, digitale Effizienz und Lösungen, die für den Mittelstand wirtschaftlich Sinn ergeben.
Daud Haque
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht & Gründer