Haque. Arbeitsrecht | Compliance
Containerterminal im Kölner Wirtschaftshafen – Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Unternehmen in Köln
Anwalt für Arbeitgeber | Köln

Anwalt für Arbeitsrecht in Köln –
für Arbeitgeber.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Geschäftsführer und HR-Teams im gesamten Arbeitsrecht – von der rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen bis zur Prozessvertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten, mit Schwerpunkt am Arbeitsgericht Köln.

Abwehr von Kündigungsschutzklagen – strategisch, kurzfristig & konsequent.
Rechtssichere Trennung – Kündigungen & Aufhebungsverträge ohne Formfehler.
Verträge & Compliance – Arbeits- & Geschäftsführerverträge, AGG, DSGVO, ArbZG.
Antwort binnen 24h

Strategisches Erstgespräch

Für Arbeitgeber. Schildern Sie uns Ihren Fall.

z. B. Kündigung oder Klageschrift · PDF, JPG oder PNG · max. 10 Dateien · je max. 10 MB · verschlüsselte Übertragung.

Vertretung vor allen deutschen Arbeitsgerichten – vom Arbeitsgericht über das Landesarbeitsgericht bis zum Bundesarbeitsgericht. Bundesweit.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber – aus einer Hand

Wir bereiten verhaltensbedingte, personenbedingte und betriebsbedingte Kündigungen vor, erstellen rechtssichere Abmahnungen und verhandeln Aufhebungsverträge, die das Prozessrisiko vermeiden. Ebenso gestalten und prüfen wir Arbeitsverträge für Mitarbeiter und leitende Angestellte samt Befristungen, Vertragsstrafen und Wettbewerbsverboten.

Und weil Arbeitsrecht selten allein kommt, beraten wir auch an seinen Schnittstellen – vom Gesellschaftsrecht über die Compliance bis zum Beschäftigtendatenschutz – alles aus einer Hand. Ein typisches Schnittstellenthema ist die rechtssichere Gestaltung der Mitarbeiterbeteiligung (ESOP & VSOP), bei der Gesellschafts- und Arbeitsrecht zusammenspielen.

Weitere Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht

Von Vergütung über Betriebsverfassungsrecht bis Transaktion – alle weiteren Leistungen für Arbeitgeber.

Arbeitgeberhaftung

Interne Untersuchungen & Aufklärung

Arbeitsverträge & Vergütungsmodelle

Vergütungssysteme & Bonusregelungen

Top-Management | Haftung & Verträge

Vorstände, Geschäftsführer & Top-Führungskräfte

Pensionen | Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Betriebsverfassungsrecht

Tarifverträge & Arbeitskampf

Arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung

Transaktionsarbeitsrecht & Post-Merger-Integration

Fremdpersonaleinsatz & Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Outsourcing / BPO Arbeitsrecht

Compliance & ESG im Arbeitsrecht

Beschäftigtendatenschutz (DSGVO & BDSG)

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Digitale Arbeitswelt & KI

Agiles Arbeiten & New Work

NIS2 Beratung & Umsetzung

Beratung Aufsichtsrat / Vorstand

Organschaft & DAO Strukturen

Mandarin Desk | Arbeitsrecht für asiatische Unternehmen

Bundesweit vor Gericht – mit Heimvorteil in Köln

Wir vertreten Arbeitgeber vor allen deutschen Arbeitsgerichten – mit besonderer Vertrautheit am Arbeitsgericht Köln und dem Landesarbeitsgericht Köln, dem Berufungsgericht für den Großraum Köln, Bonn, Düsseldorf und Aachen sowie NRW. Die Kenntnis der lokalen Verfahrensabläufe und Vergleichsgepflogenheiten zahlt sich in jedem Gütetermin aus. Aktuelle Rechtsprechung ordnen wir laufend ein, etwa zum Zugangsnachweis bei Kündigungen oder zur Zwei-Wochen-Frist der fristlosen Kündigung.

Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Wegweisende Urteile und neue Entwicklungen – kompakt eingeordnet für die Praxis.

Kontrolle & Beweis – BAG · 2 AZR 296/22Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§Kontrolle & BeweisBAG2 AZR 296/22Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Ist offene Videoüberwachung als Beweis verwertbar?

Zeigen Aufnahmen aus einer offenen Videoüberwachung eine vorsätzliche Pflichtverletzung, dürfen die Arbeitsgerichte sie verwerten, selbst wenn die Überwachung nicht vollständig im Einklang mit dem Datenschutzrecht stand. Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 296/22) stellt zugleich klar, dass Betriebsrat und Arbeitgeber ein Verwertungsverbot nicht vereinbaren können.

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Rechtsprechung – BAG · 5 AZR 37/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungBAG5 AZR 37/25Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Welche Auskunft kann der Arbeitgeber beim Annahmeverzug verlangen?

Wehrt sich der Arbeitgeber gegen Annahmeverzugsvergütung mit dem Einwand des böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes, kann er vom Arbeitnehmer Auskunft über die Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit verlangen – aber nicht darüber, ob und mit welchem Ergebnis er sich beworben hat. Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 37/25) zieht dem Auskunftsanspruch damit eine klare Grenze und hebt zugleich ein Teilurteil aus prozessualen Gründen auf.

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Rechtsprechung – LAG Rheinland-Pfalz · 4 SLa 158/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungLAG Rheinland-Pfalz4 SLa 158/25Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Stellenanzeige nur in weiblicher Form: AGG-Entschädigung

Eine als „Sekretärin/Buchhalterin“ ausgeschriebene Stelle kostet den Arbeitgeber eine Entschädigung an einen männlichen Bewerber. Das LAG Rheinland-Pfalz (4 SLa 158/25) sprach ein Bruttomonatsgehalt zu – und ließ den Einwand des „AGG-Hopping“ nicht durchgreifen. Warum der Rechtsmissbrauchseinwand hier scheiterte und wie die Entschädigung bemessen wurde.

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Betriebsverfassungsrecht – LAG Schleswig-Holstein · 5 TaBVGa 1 a/26Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§BetriebsverfassungsrechtLAG Schleswig-Holstein5 TaBVGa 1 a/26Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Wann kann der Arbeitgeber eine Betriebsratswahl abbrechen lassen?

Betriebsratswahl abbrechen lassen können Arbeitgeber nur, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig wäre. Das LAG Schleswig-Holstein hat einen Abbruchantrag zurückgewiesen, obwohl das Wahlausschreiben nicht übersetzt und nur an einem von zwei Standorten ausgehängt worden war.

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Häufige Fragen von Arbeitgebern

Wann sollte ich als Arbeitgeber einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Am wirkungsvollsten vor einer Kündigung oder Personalmaßnahme. Die meisten Kündigungsschutzklagen werden über Formfehler gewonnen – eine saubere Vorbereitung verhindert genau das. Liegt bereits eine Klage vor, zählt jeder Tag, da die Klageerwiderung und der Gütetermin kurzfristig anstehen.

Muss vor jeder Kündigung der Betriebsrat angehört werden?

Ja. Ohne ordnungsgemäße Anhörung nach § 102 BetrVG ist die Kündigung unwirksam – unabhängig davon, ob der Kündigungsgrund berechtigt war. Formfehler bei der Anhörung sind einer der häufigsten Gründe, warum Arbeitgeber den Prozess verlieren.

Welche Frist habe ich nach Zugang einer Kündigungsschutzklage?

Der Arbeitnehmer muss die Klage binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung erheben (§ 4 KSchG). Ist die Klage zugestellt, sollten Formfehler, Betriebsratsanhörung und Sozialauswahl umgehend geprüft werden, um die Verteidigungsstrategie festzulegen.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag – was ist für Arbeitgeber sinnvoller?

Oft ist ein Aufhebungsvertrag der wirtschaftlich klügere Weg, weil er das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage vermeidet. Entscheidend sind eine saubere Erledigungsklausel, Freistellung, Zeugnis und die sozialversicherungsrechtlich korrekte Gestaltung.

Was kostet arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber?

Das hängt vom Aufwand ab und wird vorab besprochen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Je nach Fall rechnen wir nach RVG oder nach einem Stundenhonorar ab, häufig in einer kombinierten Lösung, und immer mit voller Kostentransparenz, bevor Kosten entstehen. Eine Besonderheit im Arbeitsrecht ist, dass in erster Instanz nach § 12a ArbGG jede Partei ihre Anwaltskosten selbst trägt, auch bei Obsiegen. Das macht eine frühe Einschätzung der Erfolgsaussichten wirtschaftlich wichtig.

Vertreten Sie Arbeitgeber auch bundesweit?

Ja. Schwerpunkt sind das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Köln sowie das Rheinland (Bonn, Düsseldorf); wir vertreten Arbeitgeber aber bundesweit bis zum Bundesarbeitsgericht.

Wirtschaftlichkeit & Honorar

Qualität muss sich für Sie lohnen. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei – danach klare Honorare nach RVG oder Zeitaufwand, mit voller Kostentransparenz, bevor Kosten entstehen.

Strategischer Einsatz Ihrer Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich übernimmt die Firmen-RSV die Kosten der Klageabwehr (abzgl. Selbstbehalt). Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Meldung sinnvoll ist – häufige Inanspruchnahme kann den Versicherungsschutz gefährden. Bei geringen Streitwerten finden wir wirtschaftlich sinnvolle Honorarlösungen.

Rechtsanwalt Daud Haque – Anwalt für Arbeitsrecht in Köln

Ihr strategischer Partner – an Ihrer Seite

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Daud Haque

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