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Geschäftsviertel – Symbol für Gesellschaftsrecht
Gesellschafterstreit · Köln

Anwalt für Gesellschaftsrecht in Köln –
Gesellschafterstreit.

Wir vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer im Konflikt – von der angefochtenen Beschlussfassung über Abberufung und Ausschluss bis zur Durchsetzung vor Gericht und Schiedsgericht. Klar, schnell und strategisch.

Beschlüsse & Versammlung – anfechten oder verteidigen, rechtssicher.
Abberufung & Ausschluss – Trennung von Gesellschaftern und Geschäftsführern.
Eilrechtsschutz & Klage – schnelle Sicherung Ihrer Position.
Termin meist binnen 48h

Erstberatung im Gesellschaftsrecht

Pauschal 300 € netto · max. 45 Minuten

  • Einordnung Ihres Falls
  • erste Strategie & nächste Schritte
  • klare Aussage zu Erfolgsaussichten
Erstberatung anfragen

Vertretung vor den ordentlichen Gerichten – insbesondere der Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln – und in Schiedsverfahren.

Anwalt für Gesellschaftsrecht in Köln – Schwerpunkt Gesellschafterstreit

Als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Köln vertreten wir Gesellschafter und Geschäftsführer im Gesellschafterstreit – vor allem in der GmbH. Ob Beschlussanfechtung, Abberufung des Geschäftsführers, Ausschluss eines Gesellschafters oder die Durchsetzung von Informations- und Auskunftsrechten: Streit unter Gesellschaftern blockiert Entscheidungen, bindet Kapital und gefährdet das Unternehmen. Wir handeln schnell – mit klarer Strategie, im einstweiligen Rechtsschutz und, wenn nötig, vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln oder dem Schiedsgericht.

Weitere Konfliktlagen

Von Gewinnverwendung über Geschäftsführerhaftung bis Schiedsverfahren – schildern Sie uns Ihren Fall.

Streit über Jahresabschluss, Gewinnverteilung & Entnahmen

Austritt aus der Gesellschaft & Auflösung

Streit über Geschäftsführungsmaßnahmen

Schadensersatz- & Unterlassungsansprüche gegen Geschäftsführer

Streitvermeidung durch Vertrags- & Satzungsgestaltung

Außergerichtliche Einigung & Mediation

Schiedsverfahren & Schiedsklauseln

Transparente Konditionen

Klare Preise von der ersten Minute an – keine versteckten Kosten, keine unverbindlichen Verkaufsgespräche.

Erstberatung

300 € netto

für maximal 45 Minuten – Einordnung, Strategie und Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Folgemandat

400 € netto / Std.

transparent abgerechnet und vorab abgestimmt; Pauschalen für definierte Leistungen auf Anfrage.

Erstberatung buchen

Schildern Sie uns kurz Ihren Fall (Rechtsform, Anzahl Gesellschafter, worum es im Streit geht). Wir melden uns zeitnah und vereinbaren die Erstberatung – pauschal 300 € netto für max. 45 Minuten.

  • Fundierte Einordnung statt unverbindlichem Gespräch
  • Konkrete nächste Schritte und Fristen
  • Bei Eilbedarf: schnelle Terminierung

Hinweis: Die Erstberatung ist kostenpflichtig (300 € netto / max. 45 Min.). Mit dem Absenden fordern Sie ein Angebot für einen Erstberatungstermin an.

Gesellschafterstreit in Köln & im Rheinland

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten verhandelt in Köln regelmäßig die Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln. Wir vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer dort sowie bundesweit und in Schiedsverfahren – und beraten zur Streitvermeidung bereits bei der Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung.

Häufige Fragen zum Gesellschafterstreit

Was kostet die Erstberatung im Gesellschaftsrecht?

Die Erstberatung kostet pauschal 300 € netto für maximal 45 Minuten. Darin ordnen wir Ihren Fall ein und skizzieren die nächsten Schritte. Ein anschließendes Mandat rechnen wir mit einem Stundensatz von 400 € netto ab – transparent und vorab abgestimmt.

Bieten Sie eine kostenlose Erstberatung an?

Nein – bewusst nicht. Gesellschafterstreitigkeiten erfordern von der ersten Minute an eine fundierte rechtliche Einordnung. Die pauschale Erstberatung (300 € netto/45 Min.) liefert Ihnen sofort eine belastbare Einschätzung statt eines unverbindlichen Verkaufsgesprächs.

Was zählt zum Gesellschafterstreit?

Konflikte zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaft und Geschäftsführung: angefochtene Beschlüsse, Abberufung und Ausschluss, Streit über Gewinnverwendung, Auskunfts- und Informationsrechte, Austritt und Auflösung sowie die gerichtliche oder schiedsgerichtliche Durchsetzung.

Kann ein Gesellschafter aus der GmbH ausgeschlossen werden?

Ja, aus wichtigem Grund – etwa durch Einziehung des Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG, sofern die Satzung dies vorsieht, oder durch Ausschlussklage. Maßgeblich sind die konkrete Satzung und eine saubere Dokumentation des wichtigen Grundes.

Wie schnell muss ich gegen einen Gesellschafterbeschluss vorgehen?

Schnell. Für die Anfechtung gilt eine kurze Frist (bei der GmbH in der Regel rund ein Monat, je nach Satzung). Parallel lässt sich die Lage über einstweiligen Rechtsschutz sichern. Lassen Sie einen kritischen Beschluss daher zeitnah prüfen.

Vertreten Sie auch vor Schiedsgerichten?

Ja. Viele Gesellschaftsverträge enthalten Schiedsklauseln. Wir vertreten Sie sowohl vor den ordentlichen Gerichten – insbesondere der Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln – als auch in Schiedsverfahren.

Rechtsanwalt Daud Haque – Anwalt für Gesellschaftsrecht in Köln

Über Rechtsanwalt Daud Haque

„Im Gesellschafterstreit entscheiden Tempo und Strategie – nicht der längste Schriftsatz."

Rechtsanwalt Daud Haque hat an der Universität zu Köln den Schwerpunktbereich Unternehmensrecht (bei Prof. Dr. Grunewald) absolviert und sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Seine Kenntnisse im Konzernrecht vertiefte er in einer Aufsichtsarbeit bei Prof. Dr. Vetter, ergänzt durch Fachseminare renommierter Wirtschaftskanzleien (u. a. Hengeler Mueller).

Diese gesellschaftsrechtliche Fundierung verbindet er mit ausgeprägter Prozesserfahrung aus Massenverfahren von Konzern-Dimension – die ideale Grundlage, um Gesellschafterstreitigkeiten strategisch, schnell und durchsetzungsstark zu führen.

Daud Haque

Rechtsanwalt · Schwerpunkt Unternehmens-, Bank- & Kapitalmarktrecht · Gründer

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