Anwalt für Gesellschaftsrecht in Köln –
Gesellschafterstreit.
Wir vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer im Konflikt – von der angefochtenen Beschlussfassung über Abberufung und Ausschluss bis zur Durchsetzung vor Gericht und Schiedsgericht. Klar, schnell und strategisch.
Erstberatung im Gesellschaftsrecht
Pauschal 300 € netto · max. 45 Minuten
- Einordnung Ihres Falls
- erste Strategie & nächste Schritte
- klare Aussage zu Erfolgsaussichten
Vertretung vor den ordentlichen Gerichten – insbesondere der Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln – und in Schiedsverfahren.
Anwalt für Gesellschaftsrecht in Köln – Schwerpunkt Gesellschafterstreit
Als Anwalt für Gesellschaftsrecht in Köln vertreten wir Gesellschafter und Geschäftsführer im Gesellschafterstreit – vor allem in der GmbH. Ob Beschlussanfechtung, Abberufung des Geschäftsführers, Ausschluss eines Gesellschafters oder die Durchsetzung von Informations- und Auskunftsrechten: Streit unter Gesellschaftern blockiert Entscheidungen, bindet Kapital und gefährdet das Unternehmen. Wir handeln schnell – mit klarer Strategie, im einstweiligen Rechtsschutz und, wenn nötig, vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln oder dem Schiedsgericht. Über den Streitfall hinaus gestalten wir auch Mitarbeiterbeteiligungen (ESOP & VSOP) – an der Schnittstelle von Gesellschafts- und Arbeitsrecht.
Schwerpunkte im Gesellschafterstreit
Beschlussmängel & Gesellschafterversammlung
Gesellschafterbeschlüsse anfechten oder verteidigen, Stimmrechts- und Zuständigkeitskonflikte, streitige Versammlungen.
Abberufung & Ausschluss
Entziehung der Geschäftsführung, außerordentliche Abberufung und Ausschluss bzw. Einziehung von Gesellschaftern – durchsetzen oder abwehren.
Informations- & Auskunftsrechte
Einsichts- und Auskunftsrechte von GmbH-Gesellschaftern und Kommanditisten durchsetzen oder begrenzen.
Einstweiliger Rechtsschutz & Klage
Schnelle Sicherung im Eilverfahren, Beschlussmängel- und Gestaltungsklagen – auch vor Schiedsgerichten.
Personengesellschaften: Streit in der GbR
Auch in der GbR setzen wir Ihre Rechte durch – von Beiträgen und Geschäftsführung über Beschlüsse und Informationsrechte bis zu Ausschluss und Auseinandersetzung. Die Anspruchsgrundlagen und Klagemöglichkeiten finden Sie in unserer systematischen Darstellung zum GbR-Gesellschafterstreit.
Geschäftsführung & Beiträge
Zustimmung zu Geschäftsführungsmaßnahmen erzwingen, Befugnis entziehen, Beiträge durchsetzen.
Informations- & Einsichtsrechte
Auskunft, Unterrichtung und Einsicht in die Unterlagen der GbR durchsetzen (§§ 716, 717 BGB).
Ausschluss eines Gesellschafters
Ausschließung aus wichtigem Grund (§ 727 BGB) durchsetzen oder abwehren – inkl. Abfindung.
Überblick: GbR-Gesellschafterstreit
Alle Klagemöglichkeiten in der GbR im Zusammenhang – von Beschlüssen über Gewinn bis zur Auseinandersetzung.
Weitere Konfliktlagen
Von Gewinnverwendung über Geschäftsführerhaftung bis Schiedsverfahren – schildern Sie uns Ihren Fall.
Aktuelles aus dem Gesellschaftsrecht
Urteile und Entwicklungen zum Gesellschafterstreit – kompakt eingeordnet.
EU Inc.: die digitale europäische Gesellschaftsform
Die EU-Kommission will mit der „EU Inc." eine EU-weit einheitliche Rechtsform schaffen – ein „28. Regime" neben der GmbH, online und ohne Mindestkapital. Wir ordnen den Stand des Gesetzgebungsverfahrens ein und zeigen, was für Gründer und Arbeitgeber zählt: Gründung, Mitbestimmung und das neue EU-ESO für die Mitarbeiterbeteiligung.
Bitcoin zurückholen: Wallet-Adresse ist kein Beweis
Die Wallet-Adresse ist bekannt – und die Bitcoins gibt es trotzdem nicht zurück. Das LG Bonn (15 O 32/22) weist die Herausgabeklage des Insolvenzverwalters ab, weil die tatsächliche Verfügungsgewalt des Beklagten über den Private Key nicht bewiesen war. Wer Kryptowährung zurückfordert, muss genau diesen Nachweis führen.
Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat: Zählt der Gemeinschaftsbetrieb mit?
Muss der Aufsichtsrat mit Arbeitnehmern besetzt werden, wenn mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb führen? Der BGH (II ZB 11/25) stellt klar: Für die 500-Arbeitnehmer-Schwelle des Drittelbeteiligungsgesetzes werden die Belegschaften eines Gemeinschaftsbetriebs nicht wechselseitig zusammengerechnet.
Gesellschafterstellung feststellen lassen trotz Listeneintrag
Eine die richtige Beteiligung ausweisende Gesellschafterliste nimmt dem Gesellschafter nicht das Recht, seine Gesellschafterstellung gerichtlich feststellen zu lassen. Der BGH (II ZR 50/25) klärt eine seit dem MoMiG umstrittene Frage: Bestreitet die GmbH die Stellung ernstlich, bleibt die Feststellungsklage zulässig.
Zwangseinziehung von GmbH-Anteilen: Wie sich Minderheitsgesellschafter im Eilverfahren wehren
Ein Einziehungsbeschluss kann einen Gesellschafter faktisch aus der GmbH drängen. Das OLG Schleswig (9 W 124/25) stärkt den Eilrechtsschutz: Auch ein Minderheitsgesellschafter kann erreichen, bis zur Klärung weiter als Gesellschafter behandelt zu werden – und verhindern, dass eine neue Gesellschafterliste eingereicht wird.
Kopplungsklausel im Geschäftsführervertrag: Wann die Abberufung den Vertrag automatisch beendet
Eine Abberufung beendet normalerweise nur das Amt, nicht den Anstellungsvertrag. Eine Kopplungsklausel ändert das. Das OLG Hamm (8 U 93/24) bestätigt: Auch im befristeten Geschäftsführervertrag ist sie wirksam – wenn § 622 BGB gewahrt ist und eine angemessene Kompensation besteht.
Transparente Konditionen
Klare Preise von der ersten Minute an – keine versteckten Kosten, keine unverbindlichen Verkaufsgespräche.
300 € netto
für maximal 45 Minuten – Einordnung, Strategie und Einschätzung der Erfolgsaussichten.
400 € netto / Std.
transparent abgerechnet und vorab abgestimmt; Pauschalen für definierte Leistungen auf Anfrage.
Erstberatung buchen
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall (Rechtsform, Anzahl Gesellschafter, worum es im Streit geht). Wir melden uns zeitnah und vereinbaren die Erstberatung – pauschal 300 € netto für max. 45 Minuten.
- Fundierte Einordnung statt unverbindlichem Gespräch
- Konkrete nächste Schritte und Fristen
- Bei Eilbedarf: schnelle Terminierung
Gesellschafterstreit in Köln & im Rheinland
Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten verhandelt in Köln regelmäßig die Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln. Wir vertreten Gesellschafter und Geschäftsführer dort sowie bundesweit und in Schiedsverfahren – und beraten zur Streitvermeidung bereits bei der Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Satzung.
Häufige Fragen zum Gesellschafterstreit
Was kostet die Erstberatung im Gesellschaftsrecht?
Die Erstberatung kostet pauschal 300 € netto für maximal 45 Minuten. Darin ordnen wir Ihren Fall ein und skizzieren die nächsten Schritte. Ein anschließendes Mandat rechnen wir mit einem Stundensatz von 400 € netto ab – transparent und vorab abgestimmt.
Bieten Sie eine kostenlose Erstberatung an?
Nein – bewusst nicht. Gesellschafterstreitigkeiten erfordern von der ersten Minute an eine fundierte rechtliche Einordnung. Die pauschale Erstberatung (300 € netto/45 Min.) liefert Ihnen sofort eine belastbare Einschätzung statt eines unverbindlichen Verkaufsgesprächs.
Was zählt zum Gesellschafterstreit?
Konflikte zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaft und Geschäftsführung: angefochtene Beschlüsse, Abberufung und Ausschluss, Streit über Gewinnverwendung, Auskunfts- und Informationsrechte, Austritt und Auflösung sowie die gerichtliche oder schiedsgerichtliche Durchsetzung.
Kann ein Gesellschafter aus der GmbH ausgeschlossen werden?
Ja, aus wichtigem Grund – etwa durch Einziehung des Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG, sofern die Satzung dies vorsieht, oder durch Ausschlussklage. Maßgeblich sind die konkrete Satzung und eine saubere Dokumentation des wichtigen Grundes.
Wie schnell muss ich gegen einen Gesellschafterbeschluss vorgehen?
Schnell. Für die Anfechtung gilt eine kurze Frist (bei der GmbH in der Regel rund ein Monat, je nach Satzung). Parallel lässt sich die Lage über einstweiligen Rechtsschutz sichern. Lassen Sie einen kritischen Beschluss daher zeitnah prüfen.
Vertreten Sie auch vor Schiedsgerichten?
Ja. Viele Gesellschaftsverträge enthalten Schiedsklauseln. Wir vertreten Sie sowohl vor den ordentlichen Gerichten – insbesondere der Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln – als auch in Schiedsverfahren.
Über Rechtsanwalt Daud Haque
„Im Gesellschafterstreit entscheiden Tempo und Strategie – nicht der längste Schriftsatz."
Rechtsanwalt Daud Haque hat an der Universität zu Köln den Schwerpunktbereich Unternehmensrecht (bei Prof. Dr. Grunewald) absolviert und sich auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Seine Kenntnisse im Konzernrecht vertiefte er in einer Aufsichtsarbeit bei Prof. Dr. Vetter, ergänzt durch Fachseminare renommierter Wirtschaftskanzleien (u. a. Hengeler Mueller).
Diese gesellschaftsrechtliche Fundierung verbindet er mit ausgeprägter Prozesserfahrung aus Massenverfahren von Konzern-Dimension – die ideale Grundlage, um Gesellschafterstreitigkeiten strategisch, schnell und durchsetzungsstark zu führen.
Daud Haque
Rechtsanwalt · Schwerpunkt Unternehmens-, Bank- & Kapitalmarktrecht · Gründer