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Arbeitsrecht & Compliance
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Kündigung in der Wartezeit trotz Compliance-Meldung
Ein Arbeitnehmer meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten – und wird kurz darauf in der Probezeit gekündigt. Ist das eine verbotene Repressalie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz? Und muss der Arbeitgeber ihn nach dem Widerspruch des Betriebsrats weiterbeschäftigen? Das BAG sagt in beiden Punkten Nein und schafft zwei Grundsatzklärungen (2 AZR 51/25): Der HinSchG-Schutz greift erst mit einer tatsächlichen Meldung, und einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG gibt es in Wartezeit und Kleinbetrieb nicht.
Kinderfreibeträge in der Betriebsratsanhörung
Muss der Arbeitgeber die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers vor einer Kündigung genau kennen? Nein – das LAG Bremen bestätigt: Er darf sich in der Betriebsratsanhörung auf die ihm bekannten steuerlichen Kinderfreibeträge stützen, muss dies nur kenntlich machen. Eine Nachforschungspflicht besteht nicht, selbst wenn es Anhaltspunkte für weitere Kinder gibt (1 SLa 31/25). Was Arbeitgeber daraus mitnehmen – und warum das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Honorar zurückfordern bei Scheinselbständigkeit
Stellt sich ein freies Dienstverhältnis rückwirkend als Arbeitsverhältnis heraus, kann der Auftraggeber das zu viel gezahlte Honorar zurückfordern – regelmäßig die Differenz zwischen Honorar und üblicher Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB), notfalls vom Gericht geschätzt. So das LAG Berlin-Brandenburg (5 Sa 1041/24). Was Auftraggeber jetzt beachten müssen – und warum die Umsatzsteuer eilt.
Abmahnung wegen Kritik: Wann ist sie wirksam?
Polemisch zugespitzte Kritik eines Beschäftigten am Arbeitgeber ist nicht schon deshalb eine Pflichtverletzung, die eine Abmahnung trägt. Solange die Äußerung an einen wahren Tatsachenkern anknüpft und nicht in Schmähkritik umschlägt, ist eine darauf gestützte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen – so das LAG Berlin-Brandenburg (23 SLa 94/25). Was Arbeitgeber vor einer Abmahnung prüfen müssen.