Arbeitsrechtsboutique Haque - Kanzlei für Arbeitsrecht in Köln
Haque. steht für modernes Arbeitsrecht mit digitalem Vorsprung. Als innovative Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht verbinden wir exzellente juristische Beratung mit maßgeschneiderten Legal-Tech-Lösungen - individuell, strategisch und immer einen Schritt voraus. Wir beraten Arbeitgeber, Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Teams im gesamten Arbeitsrecht, über den kompletten Employee Life Cycle von der Einstellung bis zur rechtssicheren Kündigung.
Präzision im Recht.
Pioniergeist in der Technologie.
Perfektion in der Beratung.
Wir sind Ihre strategischen Partner im Arbeitsrecht. Wir wehren Kündigungsschutzklagen ab, begleiten die Trennung von Mitarbeitern und erstellen Aufhebungsverträge – bei Restrukturierung, Personalabbau und Betriebsstilllegung steuern wir das Verfahren von der Planung bis zur Umsetzung. Wir bereiten Kündigungen rechtssicher vor, beraten zur Sozialauswahl bei Massenentlassungen und verhandeln Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Köln beraten wir Arbeitgeber bundesweit.
Ihr Erfolg ist unser Maßstab
Drei Prinzipien, die unsere Arbeit definieren.
Strategische Beratung
Wir denken über den Paragrafen hinaus und entwickeln proaktive Strategien, die Ihr Geschäft voranbringen.
Technologie-Fokus
Wir nutzen Legal Tech und digitale Prozesse, um effiziente und transparente Lösungen zu liefern.
Persönlicher Partner
Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihr Geschäft verstehen und Sie langfristig begleiten.
Präzision im Recht. Pioniergeist in der Technologie. Perfektion in der Beratung.
Wir verbinden
juristische Tiefe mit
technologischer Höhe —
für Ihren rechtlichen Erfolg.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich
Transformation
Begleitung bei Betriebsübergängen, Personalabbau und Sozialplänen.
Prozessführung und Litigation
Durchsetzung Ihrer Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Rechtssichere Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Tarifverträge & Arbeitskampf
Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Compliance & ESG
Aufbau von Hinweisgebersystemen und ethischen Richtlinien.
Top-Management | Haftung & Verträge
Beratung von Vorständen und Geschäftsführern zu Verträgen und Haftung.
Digitale Arbeitswelt
Rechtliche Rahmenbedingungen für Remote Work, KI und Datenschutz.
Mandarin Desk
Arbeitsrecht & Cyber-Compliance für asiatische Unternehmen in Deutschland - auf Wunsch vollständig auf Mandarin.
Notruf-Kuendigung.de
Schnelle Prüfung Ihrer Kündigung, Beratung bei einem Aufhebungsvertrag und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Legal Suite | Boutique Service
Für Mandanten, die mehr als nur eine Rechtsberatung erwarten. Wir entwerfen die Symbiose aus juristischer Exzellenz und technologischer Souveränität – maßgeschneidert für Ihre Ambitionen.
Details zum ServiceIndividuelle Architektur
Keine Standardlösungen. Wir bauen rechtliche Strukturen, die exakt auf Ihre Wertschöpfung einzahlen.
Technologische Souveränität
Einsatz modernster Legal-Tech-Lösungen für maximale Effizienz und Kostentransparenz.
Persönliches Sparring
Direkter Zugang zum Partner. Diskretion und Schnelligkeit als Fundament unserer Beziehung.
Weitere Spezialisierungen unserer Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Compliance in Echtzeit - dank digitaler Exzellenz immer einen Schritt voraus.
Mitarbeiterbeteiligung (ESOP & VSOP)
Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Top-Management | Haftung & Verträge
Prozessführung & Konfliktlösung
Arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung
Betriebsverfassungsrecht
Pensionen | Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Arbeitgeberhaftung
Outsourcing / BPO Arbeitsrecht
Agiles Arbeiten & New Work
Beratung Aufsichtsrat / Vorstand
Organschaft & DAO Strukturen
Interaktive Fahrpläne für Arbeitgeber
Komplexe Prozesse Schritt für Schritt – anklickbar, mit Rechtsgrundlage und Praxis-Hinweis.
Betriebsstilllegung: der Fahrplan für Arbeitgeber
Sieben Phasen von Announcement (§ 17 KSchG) bis Monitoring – inklusive „Beschäftigungsbrücke" als Prozentverlauf.
Zum Fahrplan UnternehmenskaufArbeitsrecht in der Transaktion: der Deal-Fahrplan
Sechs Phasen von der Weichenstellung bis zur Unterrichtung – mit Käufer-/Verkäufer-Matrix und Glossar.
Zum FahrplanAktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Wegweisende Urteile und neue Entwicklungen – kompakt eingeordnet für die Praxis.
Viele Pflichtverletzungen: Kündigung ohne Abmahnung?
Viele kleine Pflichtverletzungen summieren sich ohne Abmahnung nicht zu einem Gesamtverstoß, der eine Kündigung ohne Abmahnung trägt (LAG Köln, 6 Sa 64/18). Warum Arbeitgeber jeden Verstoß einschlägig abmahnen müssen.
Konkurrenztätigkeit im Arbeitsverhältnis: Abmahnung wirksam?
Verwertet ein Arbeitnehmer eine dienstlich erlangte Nachricht ohne vorherige Anzeige in einem Gastbeitrag für ein Konkurrenzunternehmen, verletzt er seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht – die darauf gestützte Abmahnung ist wirksam und bleibt in der Personalakte (BAG, 9 AZR 413/19). Was Arbeitgeber daraus für Konkurrenztätigkeit und Anzeigepflichten mitnehmen.
Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat abmahnen?
Arbeitgeber dürfen den Betriebsrat bei einer Verletzung der Neutralitätspflicht betriebsverfassungsrechtlich abmahnen – ein Anspruch auf Entfernung des Schreibens besteht nicht (ArbG Magdeburg, 10 BV 43/21).
Fristlose Kündigung wegen Tätlichkeit ohne Abmahnung
Ein tätlicher Angriff auf den Vorgesetzten rechtfertigt die fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung und trotz 21 Jahren Betriebszugehörigkeit. Das LAG Hamm bestätigt die harte Linie für Arbeitgeber.
Compliance-Bericht: Muss der Arbeitgeber ihn herausgeben?
Nach einer internen Untersuchung verlangt die betroffene Führungskraft eine Kopie des vollständigen Compliance-Abschlussberichts. Das Bundesarbeitsgericht (8 AZR 169/25) verneint einen Anspruch – weder aus Art. 15 DSGVO noch aus dem Personalaktenrecht. Eine deutliche Entlastung für Arbeitgeber; die praktische Angriffsfläche liegt jetzt in der Aktenführung.
Wartezeitkündigung trotz Schwerbehinderung wirksam
Eine schwerbehinderte Truppenpsychologin wird kurz vor Ablauf der Probezeit gekündigt und wehrt sich mit Willkür-, Mobbing- und Diskriminierungsvorwürfen. Das LAG Köln (6 SLa 316/25) weist die Berufung ab: In der Wartezeit gilt kein allgemeiner Kündigungsschutz, das Integrationsamt muss nicht zustimmen, und für die Anhörung genügt das Werturteil „nicht bewährt".
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Integrität ist Haltung.
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