Haque. Arbeitsrecht | Compliance
Containerschiff auf offener See

Strategisch beraten.
Persönlich begleiten.
Digital überzeugen.

Abstrakter Code auf einem Bildschirm

Mandanten verstehen.
Gemeinsam erfolgreich.

Moderne Architektur als Symbol für Innovation

Digital denken • Persönlich handeln • Innovativ gewinnen



Arbeitsrechtsboutique Haque - Kanzlei für Arbeitsrecht

Haque. steht für modernes Arbeitsrecht mit digitalem Vorsprung. Als innovative Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht verbinden wir exzellente juristische Beratung mit maßgeschneiderten Legal-Tech-Lösungen - individuell, strategisch und immer einen Schritt voraus.


Präzision im Recht.
Pioniergeist in der Technologie.
Perfektion in der Beratung.

Wir sind Ihre strategischen Partner für Arbeitsrecht und Compliance. Wir bieten klare Antworten in einer komplexen Welt und sichern Ihren rechtlichen Erfolg durch vorausschauende Beratung.

Ihr Erfolg ist unser Maßstab

Drei Prinzipien, die unsere Arbeit definieren.

Strategische Beratung

Wir denken über den Paragrafen hinaus und entwickeln proaktive Strategien, die Ihr Geschäft voranbringen.

Technologie-Fokus

Wir nutzen Legal Tech und digitale Prozesse, um effiziente und transparente Lösungen zu liefern.

Persönlicher Partner

Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihr Geschäft verstehen und Sie langfristig begleiten.

Präzision im Recht. Pioniergeist in der Technologie. Perfektion in der Beratung.

Wir verbinden
juristische Tiefe mit
technologischer Höhe
für Ihren rechtlichen Erfolg.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich

Exklusiver Boutique Service

Legal Suite | Boutique Service

Für Mandanten, die mehr als nur eine Rechtsberatung erwarten. Wir entwerfen die Symbiose aus juristischer Exzellenz und technologischer Souveränität – maßgeschneidert für Ihre Ambitionen.

Details zum Service
Angrenzendes Rechtsgebiet Konflikt unter Gesellschaftern oder mit Geschäftsführern? Unsere Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht. Zum Gesellschaftsrecht

Weitere Spezialisierungen unserer Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht und Compliance in Echtzeit - dank digitaler Exzellenz immer einen Schritt voraus.

Vergütungssysteme & Bonusregelungen

Mitarbeiterbeteiligung (ESOP & VSOP)

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Top-Management | Haftung & Verträge

Prozessführung & Konfliktlösung

Arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung

Betriebsverfassungsrecht

Pensionen | Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Arbeitgeberhaftung

Outsourcing / BPO Arbeitsrecht

Agiles Arbeiten & New Work

Beratung Aufsichtsrat / Vorstand

Organschaft & DAO Strukturen

Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Wegweisende Urteile und neue Entwicklungen – kompakt eingeordnet für die Praxis.

Rechtsprechung – BAG · 2 AZR 51/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungBAG2 AZR 51/25Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Kündigung in der Wartezeit trotz Compliance-Meldung

Ein Arbeitnehmer meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten – und wird kurz darauf in der Probezeit gekündigt. Ist das eine verbotene Repressalie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz? Und muss der Arbeitgeber ihn nach dem Widerspruch des Betriebsrats weiterbeschäftigen? Das BAG sagt in beiden Punkten Nein und schafft zwei Grundsatzklärungen (2 AZR 51/25): Der HinSchG-Schutz greift erst mit einer tatsächlichen Meldung, und einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG gibt es in Wartezeit und Kleinbetrieb nicht.

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Rechtsprechung – LAG Bremen · 1 SLa 31/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungLAG Bremen1 SLa 31/25Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Kinderfreibeträge in der Betriebsratsanhörung

Muss der Arbeitgeber die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers vor einer Kündigung genau kennen? Nein – das LAG Bremen bestätigt: Er darf sich in der Betriebsratsanhörung auf die ihm bekannten steuerlichen Kinderfreibeträge stützen, muss dies nur kenntlich machen. Eine Nachforschungspflicht besteht nicht, selbst wenn es Anhaltspunkte für weitere Kinder gibt (1 SLa 31/25). Was Arbeitgeber daraus mitnehmen – und warum das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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Rechtsprechung – LAG Berlin-Brandenburg · 5 Sa 1041/24Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungLAG Berlin-Brandenburg5 Sa 1041/24Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Honorar zurückfordern bei Scheinselbständigkeit

Stellt sich ein freies Dienstverhältnis rückwirkend als Arbeitsverhältnis heraus, kann der Auftraggeber das zu viel gezahlte Honorar zurückfordern – regelmäßig die Differenz zwischen Honorar und üblicher Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB), notfalls vom Gericht geschätzt. So das LAG Berlin-Brandenburg (5 Sa 1041/24). Was Auftraggeber jetzt beachten müssen – und warum die Umsatzsteuer eilt.

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Rechtsprechung – LAG Berlin-Brandenburg · 23 SLa 94/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungLAG Berlin-Brandenburg23 SLa 94/25Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Abmahnung wegen Kritik: Wann ist sie wirksam?

Polemisch zugespitzte Kritik eines Beschäftigten am Arbeitgeber ist nicht schon deshalb eine Pflichtverletzung, die eine Abmahnung trägt. Solange die Äußerung an einen wahren Tatsachenkern anknüpft und nicht in Schmähkritik umschlägt, ist eine darauf gestützte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen – so das LAG Berlin-Brandenburg (23 SLa 94/25). Was Arbeitgeber vor einer Abmahnung prüfen müssen.

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Betriebliche Altersversorgung – BAG · 3 AZR 107/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§Betriebliche AltersversorgungBAG3 AZR 107/25Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Späteheklausel unwirksam: Witwenrente trotz später Ehe

Eine Klausel in der Versorgungsordnung, die die Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach dem 60. Lebensjahr geschlossen wurde und keine fünf Jahre bestand, benachteiligt wegen des Alters (§§ 1, 3, 7 AGG) – so das BAG (3 AZR 107/25). Warum die Altersgrenze scheitert, wann eine Begrenzung der Witwenrente trägt und wie Arbeitgeber Versorgungsordnungen jetzt gestalten sollten.

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Rechtsprechung – LAG Hessen · 5 SLa 661/24Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungLAG Hessen5 SLa 661/24Arbeitsrechtsboutique Haque
rechtsprechung

Betriebsübergang: Mitarbeiter vorher gezielt zuordnen?

Vor einem Asset Deal darf der Arbeitgeber Mitarbeiter kraft Direktionsrecht (§ 106 GewO) der zu übertragenden Einheit zuordnen – und steuert so, wessen Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB übergeht. Das LAG Hessen (5 SLa 661/24) bestätigt zudem: Ein Widerspruch bleibt verspätet, wenn das Unterrichtungsschreiben nur unerhebliche Fehler enthält.

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