Arbeitsrechtsboutique Haque - Kanzlei für Arbeitsrecht
Haque. steht für modernes Arbeitsrecht mit digitalem Vorsprung. Als innovative Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht verbinden wir exzellente juristische Beratung mit maßgeschneiderten Legal-Tech-Lösungen - individuell, strategisch und immer einen Schritt voraus.
Präzision im Recht.
Pioniergeist in der Technologie.
Perfektion in der Beratung.
Wir sind Ihre strategischen Partner für Arbeitsrecht und Compliance. Wir bieten klare Antworten in einer komplexen Welt und sichern Ihren rechtlichen Erfolg durch vorausschauende Beratung.
Ihr Erfolg ist unser Maßstab
Drei Prinzipien, die unsere Arbeit definieren.
Strategische Beratung
Wir denken über den Paragrafen hinaus und entwickeln proaktive Strategien, die Ihr Geschäft voranbringen.
Technologie-Fokus
Wir nutzen Legal Tech und digitale Prozesse, um effiziente und transparente Lösungen zu liefern.
Persönlicher Partner
Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihr Geschäft verstehen und Sie langfristig begleiten.
Präzision im Recht. Pioniergeist in der Technologie. Perfektion in der Beratung.
Wir verbinden
juristische Tiefe mit
technologischer Höhe —
für Ihren rechtlichen Erfolg.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich
Transformation
Begleitung bei Betriebsübergängen, Personalabbau und Sozialplänen.
Prozessführung und Litigation
Durchsetzung Ihrer Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Rechtssichere Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Tarifverträge & Arbeitskampf
Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Compliance & ESG
Aufbau von Hinweisgebersystemen und ethischen Richtlinien.
Top-Management | Haftung & Verträge
Beratung von Vorständen und Geschäftsführern zu Verträgen und Haftung.
Digitale Arbeitswelt
Rechtliche Rahmenbedingungen für Remote Work, KI und Datenschutz.
China Desk
Strategisches Arbeitsrecht & Cyber-Compliance für Investoren aus Fernost.
Taiwan Desk
Arbeitsrecht & Cyber-Compliance für taiwanesische Technologieunternehmen in Deutschland.
Notruf-Kuendigung.de
Schnelle Prüfung Ihrer Kündigung, Beratung bei einem Aufhebungsvertrag und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Legal Suite | Boutique Service
Für Mandanten, die mehr als nur eine Rechtsberatung erwarten. Wir entwerfen die Symbiose aus juristischer Exzellenz und technologischer Souveränität – maßgeschneidert für Ihre Ambitionen.
Details zum ServiceIndividuelle Architektur
Keine Standardlösungen. Wir bauen rechtliche Strukturen, die exakt auf Ihre Wertschöpfung einzahlen.
Technologische Souveränität
Einsatz modernster Legal-Tech-Lösungen für maximale Effizienz und Kostentransparenz.
Persönliches Sparring
Direkter Zugang zum Partner. Diskretion und Schnelligkeit als Fundament unserer Beziehung.
Weitere Spezialisierungen unserer Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Compliance in Echtzeit - dank digitaler Exzellenz immer einen Schritt voraus.
Mitarbeiterbeteiligung (ESOP & VSOP)
Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Top-Management | Haftung & Verträge
Prozessführung & Konfliktlösung
Arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung
Betriebsverfassungsrecht
Pensionen | Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Arbeitgeberhaftung
Outsourcing / BPO Arbeitsrecht
Agiles Arbeiten & New Work
Beratung Aufsichtsrat / Vorstand
Organschaft & DAO Strukturen
Interaktive Fahrpläne für Arbeitgeber
Komplexe Prozesse Schritt für Schritt – anklickbar, mit Rechtsgrundlage und Praxis-Hinweis.
Betriebsstilllegung: der Fahrplan für Arbeitgeber
Sieben Phasen von Announcement (§ 17 KSchG) bis Monitoring – inklusive „Beschäftigungsbrücke" als Prozentverlauf.
Zum Fahrplan UnternehmenskaufArbeitsrecht in der Transaktion: der Deal-Fahrplan
Sechs Phasen von der Weichenstellung bis zur Unterrichtung – mit Käufer-/Verkäufer-Matrix und Glossar.
Zum FahrplanAktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Wegweisende Urteile und neue Entwicklungen – kompakt eingeordnet für die Praxis.
Kündigung in der Wartezeit trotz Compliance-Meldung
Ein Arbeitnehmer meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten – und wird kurz darauf in der Probezeit gekündigt. Ist das eine verbotene Repressalie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz? Und muss der Arbeitgeber ihn nach dem Widerspruch des Betriebsrats weiterbeschäftigen? Das BAG sagt in beiden Punkten Nein und schafft zwei Grundsatzklärungen (2 AZR 51/25): Der HinSchG-Schutz greift erst mit einer tatsächlichen Meldung, und einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG gibt es in Wartezeit und Kleinbetrieb nicht.
Kinderfreibeträge in der Betriebsratsanhörung
Muss der Arbeitgeber die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers vor einer Kündigung genau kennen? Nein – das LAG Bremen bestätigt: Er darf sich in der Betriebsratsanhörung auf die ihm bekannten steuerlichen Kinderfreibeträge stützen, muss dies nur kenntlich machen. Eine Nachforschungspflicht besteht nicht, selbst wenn es Anhaltspunkte für weitere Kinder gibt (1 SLa 31/25). Was Arbeitgeber daraus mitnehmen – und warum das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Honorar zurückfordern bei Scheinselbständigkeit
Stellt sich ein freies Dienstverhältnis rückwirkend als Arbeitsverhältnis heraus, kann der Auftraggeber das zu viel gezahlte Honorar zurückfordern – regelmäßig die Differenz zwischen Honorar und üblicher Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB), notfalls vom Gericht geschätzt. So das LAG Berlin-Brandenburg (5 Sa 1041/24). Was Auftraggeber jetzt beachten müssen – und warum die Umsatzsteuer eilt.
Abmahnung wegen Kritik: Wann ist sie wirksam?
Polemisch zugespitzte Kritik eines Beschäftigten am Arbeitgeber ist nicht schon deshalb eine Pflichtverletzung, die eine Abmahnung trägt. Solange die Äußerung an einen wahren Tatsachenkern anknüpft und nicht in Schmähkritik umschlägt, ist eine darauf gestützte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen – so das LAG Berlin-Brandenburg (23 SLa 94/25). Was Arbeitgeber vor einer Abmahnung prüfen müssen.
Späteheklausel unwirksam: Witwenrente trotz später Ehe
Eine Klausel in der Versorgungsordnung, die die Hinterbliebenenversorgung ausschließt, wenn die Ehe nach dem 60. Lebensjahr geschlossen wurde und keine fünf Jahre bestand, benachteiligt wegen des Alters (§§ 1, 3, 7 AGG) – so das BAG (3 AZR 107/25). Warum die Altersgrenze scheitert, wann eine Begrenzung der Witwenrente trägt und wie Arbeitgeber Versorgungsordnungen jetzt gestalten sollten.
Betriebsübergang: Mitarbeiter vorher gezielt zuordnen?
Vor einem Asset Deal darf der Arbeitgeber Mitarbeiter kraft Direktionsrecht (§ 106 GewO) der zu übertragenden Einheit zuordnen – und steuert so, wessen Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB übergeht. Das LAG Hessen (5 SLa 661/24) bestätigt zudem: Ein Widerspruch bleibt verspätet, wenn das Unterrichtungsschreiben nur unerhebliche Fehler enthält.
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