Arbeitsrechtsboutique Haque - Kanzlei für Arbeitsrecht in Köln
Haque. steht für modernes Arbeitsrecht mit digitalem Vorsprung. Als innovative Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht verbinden wir exzellente juristische Beratung mit maßgeschneiderten Legal-Tech-Lösungen - individuell, strategisch und immer einen Schritt voraus. Wir beraten Arbeitgeber, Unternehmen, Geschäftsführer und HR-Teams im gesamten Arbeitsrecht, über den kompletten Employee Life Cycle von der Einstellung bis zur rechtssicheren Kündigung.
Präzision im Recht.
Pioniergeist in der Technologie.
Perfektion in der Beratung.
Wir sind Ihre strategischen Partner im Arbeitsrecht. Wir wehren Kündigungsschutzklagen ab, begleiten die Trennung von Mitarbeitern und erstellen Aufhebungsverträge – bei Restrukturierung, Personalabbau und Betriebsstilllegung steuern wir das Verfahren von der Planung bis zur Umsetzung. Wir bereiten Kündigungen rechtssicher vor, beraten zur Sozialauswahl bei Massenentlassungen und verhandeln Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Köln beraten wir Arbeitgeber bundesweit.
Ihr Erfolg ist unser Maßstab
Drei Prinzipien, die unsere Arbeit definieren.
Strategische Beratung
Wir denken über den Paragrafen hinaus und entwickeln proaktive Strategien, die Ihr Geschäft voranbringen.
Technologie-Fokus
Wir nutzen Legal Tech und digitale Prozesse, um effiziente und transparente Lösungen zu liefern.
Persönlicher Partner
Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihr Geschäft verstehen und Sie langfristig begleiten.
Präzision im Recht. Pioniergeist in der Technologie. Perfektion in der Beratung.
Wir verbinden
juristische Tiefe mit
technologischer Höhe —
für Ihren rechtlichen Erfolg.
Unsere Beratungsschwerpunkte im Arbeitsrecht und Compliance-Bereich
Transformation
Begleitung bei Betriebsübergängen, Personalabbau und Sozialplänen.
Prozessführung und Litigation
Durchsetzung Ihrer Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Rechtssichere Gestaltung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
IT-Arbeitsrecht
Regeln für den KI-Einsatz, Kontrolle von Beschäftigten und mobiles Arbeiten.
Tarifverträge & Arbeitskampf
Verhandlung und Gestaltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Compliance & ESG
Aufbau von Hinweisgebersystemen und ethischen Richtlinien.
Top-Management | Haftung & Verträge
Beratung von Vorständen und Geschäftsführern zu Verträgen und Haftung.
Digitale Arbeitswelt
Rechtliche Rahmenbedingungen für Remote Work, mobiles Arbeiten und eigene Endgeräte.
Mandarin Desk
Arbeitsrecht & Cyber-Compliance für asiatische Unternehmen in Deutschland - auf Wunsch vollständig auf Mandarin.
Notruf-Kuendigung.de
Schnelle Prüfung Ihrer Kündigung, Beratung bei einem Aufhebungsvertrag und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Legal Suite | Boutique Service
Für Mandanten, die mehr als nur eine Rechtsberatung erwarten. Wir entwerfen die Symbiose aus juristischer Exzellenz und technologischer Souveränität – maßgeschneidert für Ihre Ambitionen.
Details zum ServiceIndividuelle Architektur
Keine Standardlösungen. Wir bauen rechtliche Strukturen, die exakt auf Ihre Wertschöpfung einzahlen.
Technologische Souveränität
Einsatz modernster Legal-Tech-Lösungen für maximale Effizienz und Kostentransparenz.
Persönliches Sparring
Direkter Zugang zum Partner. Diskretion und Schnelligkeit als Fundament unserer Beziehung.
Weitere Spezialisierungen unserer Boutique-Kanzlei für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Compliance in Echtzeit - dank digitaler Exzellenz immer einen Schritt voraus.
Mitarbeiterbeteiligung (ESOP & VSOP)
Datenschutz im Arbeitsverhältnis
Top-Management | Haftung & Verträge
Prozessführung & Konfliktlösung
Arbeitsrechtliche Transaktionsbegleitung
Betriebsverfassungsrecht
Pensionen | Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Arbeitgeberhaftung
Outsourcing / BPO Arbeitsrecht
Agiles Arbeiten & New Work
Beratung Aufsichtsrat / Vorstand
Organschaft & DAO Strukturen
Interaktive Fahrpläne für Arbeitgeber
Komplexe Prozesse Schritt für Schritt – anklickbar, mit Rechtsgrundlage und Praxis-Hinweis.
Betriebsstilllegung: der Fahrplan für Arbeitgeber
Sieben Phasen von Announcement (§ 17 KSchG) bis Monitoring – inklusive „Beschäftigungsbrücke" als Prozentverlauf.
Zum Fahrplan UnternehmenskaufArbeitsrecht in der Transaktion: der Deal-Fahrplan
Sechs Phasen von der Weichenstellung bis zur Unterrichtung – mit Käufer-/Verkäufer-Matrix und Glossar.
Zum FahrplanAktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Wegweisende Urteile und neue Entwicklungen – kompakt eingeordnet für die Praxis.
Ist offene Videoüberwachung als Beweis verwertbar?
Zeigen Aufnahmen aus einer offenen Videoüberwachung eine vorsätzliche Pflichtverletzung, dürfen die Arbeitsgerichte sie verwerten, selbst wenn die Überwachung nicht vollständig im Einklang mit dem Datenschutzrecht stand. Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 296/22) stellt zugleich klar, dass Betriebsrat und Arbeitgeber ein Verwertungsverbot nicht vereinbaren können.
Welche Auskunft kann der Arbeitgeber beim Annahmeverzug verlangen?
Wehrt sich der Arbeitgeber gegen Annahmeverzugsvergütung mit dem Einwand des böswillig unterlassenen Zwischenverdienstes, kann er vom Arbeitnehmer Auskunft über die Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit verlangen – aber nicht darüber, ob und mit welchem Ergebnis er sich beworben hat. Das Bundesarbeitsgericht (5 AZR 37/25) zieht dem Auskunftsanspruch damit eine klare Grenze und hebt zugleich ein Teilurteil aus prozessualen Gründen auf.
Stellenanzeige nur in weiblicher Form: AGG-Entschädigung
Eine als „Sekretärin/Buchhalterin“ ausgeschriebene Stelle kostet den Arbeitgeber eine Entschädigung an einen männlichen Bewerber. Das LAG Rheinland-Pfalz (4 SLa 158/25) sprach ein Bruttomonatsgehalt zu – und ließ den Einwand des „AGG-Hopping“ nicht durchgreifen. Warum der Rechtsmissbrauchseinwand hier scheiterte und wie die Entschädigung bemessen wurde.
Wann kann der Arbeitgeber eine Betriebsratswahl abbrechen lassen?
Betriebsratswahl abbrechen lassen können Arbeitgeber nur, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig wäre. Das LAG Schleswig-Holstein hat einen Abbruchantrag zurückgewiesen, obwohl das Wahlausschreiben nicht übersetzt und nur an einem von zwei Standorten ausgehängt worden war.
Heimliche Aufnahme im Personalgespräch: fristlose Kündigung
Ein Arbeitnehmer verschickt nach einem einstündigen Personalgespräch ein achtseitiges „Gedächtnisprotokoll" in wörtlicher Rede – das Arbeitsgericht Stuttgart (7 Ca 4016/25) sieht darin den dringenden Verdacht einer heimlichen Tonaufnahme und hält die fristlose Kündigung ohne Abmahnung für wirksam. Zugleich klärt das Urteil die Grenzen der Entgeltfortzahlung und zweier Abmahnungen.
Darf man das Gehalt an die Inflation koppeln?
Ein Arbeitgeber sagte per Gesamtzusage eine automatische jährliche Gehaltsanpassung an den Verbraucherpreisindex zu – und wollte sie in der Hochinflation wieder loswerden. Das LAG Köln hält die Automatik-Klausel für unwirksam (Verstoß gegen das Preisklauselgesetz), verurteilt den Arbeitgeber aber trotzdem zur Nachzahlung. Wir erklären einfach, warum – und wie sich Inflationsanpassungen rechtssicher regeln lassen.
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Integrität ist Haltung.
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