Haque. Arbeitsrecht | Compliance
RestrukturierungGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RestrukturierungArbeitsrechtsboutique Haque

Betriebsstilllegungen 2026: Was Arbeitgeber vorbereiten sollten

05. Juli 2026
Von: Daud Haque (Anwalt für Arbeitsrecht)
Inhalt dieses Beitrags

Vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Krisen und internationaler Wettbewerbsnachteile stehen in weiten Teilen der deutschen Industrie grundlegende Standortentscheidungen an – spätestens mit Abschluss der Betriebsratswahlen 2026. Für Arbeitgeber lohnt sich der frühe, strukturierte Blick: Wer eine mögliche Betriebs(teil)stilllegung vorausschauend aufsetzt, erhält Arbeitsplätze, senkt Kosten und vermeidet Eskalation.

Warum das Thema jetzt Fahrt aufnimmt

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Standort- und Zukunftsvereinbarungen geschlossen, mit denen deutsche Fertigungen und Headquarter-Strukturen abgesichert werden sollten. Bei anhaltender Krise, internationalen Herausforderungen und erheblichen Lohnkostenunterschieden geraten diese Zielbilder unter Druck und werden neu bewertet. Das betrifft nicht nur die Mitbestimmung, sondern auch die Kommunikation – gerade weil Betriebsstilllegungen für Beschäftigte, Gemeinden und ganze Regionen einschneidend sind.

Von der „Massenentlassung" zum Transformationsprozess

Die „echte" Betriebsstilllegung ist selten geworden. Weitaus häufiger sind komplexe Neuaufstellungen: Teilstilllegungen, Verlagerungen, Carve-outs oder ein schrittweiser Ramp-down mit anschließendem Ramp-up. Angesichts des Fachkräftemangels entfällt oft gar nicht jeder Arbeitsplatz. Wo der Arbeitgeber erkennbar auf Weiterbeschäftigung und strukturierte Übergänge setzt, beschreibt „Konsultationsverfahren" den Vorgang nach § 17 KSchG treffender als „Massenentlassung". Leitidee ist, Beschäftigte möglichst in Anschlussbeschäftigung zu vermitteln.

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

  • Bestehende Standortvereinbarungen prüfen und Handlungsoptionen früh bewerten – noch bevor Entscheidungen unumkehrbar erscheinen.
  • Ein Beratungsfenster und einen strategischen Dialog mit der Mitbestimmung einplanen, statt schematisch „nach Lehrbuch" vorzugehen.
  • Alternativen strukturieren: § 92a-Vorschläge, M&A-Fenster, Konversionsprüfungen und – wo passend – ein Carve-out mit Betriebsübergang.
  • Transfergesellschaft und Phasenplan von Anfang an mitdenken; ein pauschaler Kündigungsverzicht verbaut diese Option.
  • Insolvenz- und Konfliktrisiken absichern und den Prozess moderiert führen.

Den vollständigen Ablauf – mit interaktivem Fahrplan von der Einordnung bis zum Monitoring – finden Sie in unserem Leitfaden Betriebsstilllegung: der Fahrplan für Arbeitgeber. Als Anwalt für Arbeitgeber strukturieren und verhandeln wir Betriebs(teil)stilllegungen strategisch und beschäftigungssichernd – von der ersten Weichenstellung bis zur Umsetzung. Sprechen Sie uns an.

Relevante Insights

Rechtsprechung – BAG · 2 AZR 51/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungBAG2 AZR 51/25Arbeitsrechtsboutique Haque
Rechtsprechung

Kündigung in der Wartezeit trotz Compliance-Meldung

Ein Arbeitnehmer meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten – und wird kurz darauf in der Probezeit gekündigt. Ist das eine verbotene Repressalie nach dem Hinweisgeberschutzgesetz? Und muss der Arbeitgeber ihn nach dem Widerspruch des Betriebsrats weiterbeschäftigen? Das BAG sagt in beiden Punkten Nein und schafft zwei Grundsatzklärungen (2 AZR 51/25): Der HinSchG-Schutz greift erst mit einer tatsächlichen Meldung, und einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG gibt es in Wartezeit und Kleinbetrieb nicht.

Weiterlesen
Rechtsprechung – LAG Bremen · 1 SLa 31/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungLAG Bremen1 SLa 31/25Arbeitsrechtsboutique Haque
Rechtsprechung

Kinderfreibeträge in der Betriebsratsanhörung

Muss der Arbeitgeber die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers vor einer Kündigung genau kennen? Nein – das LAG Bremen bestätigt: Er darf sich in der Betriebsratsanhörung auf die ihm bekannten steuerlichen Kinderfreibeträge stützen, muss dies nur kenntlich machen. Eine Nachforschungspflicht besteht nicht, selbst wenn es Anhaltspunkte für weitere Kinder gibt (1 SLa 31/25). Was Arbeitgeber daraus mitnehmen – und warum das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Weiterlesen
Rechtsprechung – LAG Berlin-Brandenburg · 5 Sa 1041/24Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungLAG Berlin-Brandenburg5 Sa 1041/24Arbeitsrechtsboutique Haque
Rechtsprechung

Honorar zurückfordern bei Scheinselbständigkeit

Stellt sich ein freies Dienstverhältnis rückwirkend als Arbeitsverhältnis heraus, kann der Auftraggeber das zu viel gezahlte Honorar zurückfordern – regelmäßig die Differenz zwischen Honorar und üblicher Vergütung (§ 612 Abs. 2 BGB), notfalls vom Gericht geschätzt. So das LAG Berlin-Brandenburg (5 Sa 1041/24). Was Auftraggeber jetzt beachten müssen – und warum die Umsatzsteuer eilt.

Weiterlesen
Mitgliedschaften: