Haque. Arbeitsrecht | Compliance
EntgeltfortzahlungGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§EntgeltfortzahlungArbeitsrechtsboutique Haque

Entgeltfortzahlung

Arbeitsunfähigkeit anzweifeln: Vorgehen für Arbeitgeber

Von: Daud Haque (Anwalt für Arbeitsrecht) Stand: Juli 2026
Inhalt dieses Beitrags

Arbeitgeber dürfen eine Krankschreibung anzweifeln – aber nicht ins Blaue hinein. Entscheidend sind objektive, belegbare Indizien. Dieser Leitfaden zeigt, wann sich der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern lässt, welche Fallgruppen die Rechtsprechung anerkennt und wie Sie als Arbeitgeber Schritt für Schritt vorgehen, ohne rechtliche Risiken einzugehen. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall – jeder Sachverhalt erfordert eine eigene Gesamtwürdigung.

Darf ich als Arbeitgeber eine Krankschreibung anzweifeln?

Ja – aber nur mit konkreten, objektiven Anhaltspunkten. Der Arbeitnehmer weist seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit in aller Regel durch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG). Sie ist das gesetzlich vorgesehene, wichtigste Beweismittel und genießt deshalb einen hohen Beweiswert. Sie begründet aber keine gesetzliche Vermutung im Sinne des § 292 ZPO – der Arbeitgeber muss also nicht das Gegenteil beweisen. Ein bloßes Bestreiten mit Nichtwissen oder allgemeines Misstrauen reicht jedoch nicht aus. Nötig sind tatsächliche Umstände, die ernsthafte Zweifel am Bestehen der Erkrankung begründen.

Wann ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert?

Wenn Sie tatsächliche Umstände darlegen, die ernsthafte Zweifel begründen. Gelingt das, tritt derselbe Zustand ein wie vor Vorlage der Bescheinigung: Die volle Darlegungs- und Beweislast lebt beim Arbeitnehmer wieder auf, der dann konkret vortragen und beweisen muss, dass er tatsächlich arbeitsunfähig war. Weil der Arbeitgeber die Krankheitsursachen regelmäßig nicht kennt, dürfen an seinen Vortrag keine überhöhten Anforderungen gestellt werden; er ist auch nicht auf die Regelbeispiele des § 275 Abs. 1a SGB V beschränkt. Die dogmatischen Grundlagen – hoher Beweiswert, Erschütterung, wieder auflebende Darlegungslast – vertiefen wir im Beitrag Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern.

Welche Indizien begründen Zweifel an der Krankschreibung?

Es kommt stets auf eine Gesamtwürdigung des Einzelfalls an. Die Rechtsprechung hat einige typische Fallgruppen herausgebildet, in denen berechtigte Zweifel entstehen können. Ein einzelnes Indiz genügt selten – ihr Zusammentreffen kann den Beweiswert aber erschüttern.

Krankschreibung im Zusammenhang mit einer Kündigung

Meldet sich ein Arbeitnehmer krank und deckt die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist ab, kann das den Beweiswert erschüttern. Das Bundesarbeitsgericht hat dies für eine Eigenkündigung entschieden, bei der die Krankschreibung genau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses reichte (BAG, Urteil vom 8.9.2021 – 5 AZR 149/21). Auch bei einer Arbeitgeberkündigung kann eine solche zeitliche Koinzidenz Zweifel begründen (BAG, Urteil vom 13.12.2023 – 5 AZR 137/23). Wichtig ist hier eine Feinheit: Eine Bescheinigung, die bereits vor Zugang der Kündigung ausgestellt wurde, ist nicht schon wegen der Koinzidenz erschüttert – es kommt darauf an, ob der Arbeitnehmer bei der Krankmeldung von der Beendigungsabsicht wusste. Verlängert sich die Arbeitsunfähigkeit dagegen durch Folgebescheinigungen passgenau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses und nimmt der Arbeitnehmer unmittelbar danach eine neue Beschäftigung auf, spricht das für erschütterte Zweifel.

Krankmeldung nach Konflikt oder abgelehntem Urlaub

Ein auffälliger zeitlicher Zusammenhang – etwa eine Krankmeldung unmittelbar nach einem abgelehnten Urlaubsantrag oder im Anschluss an einen Streit – kann als Indiz in die Gesamtwürdigung einfließen. Für sich allein genügt ein solcher Zusammenhang jedoch nicht; er muss durch weitere objektive Umstände gestützt werden.

Arbeit oder unvereinbare Aktivitäten trotz Krankschreibung

Wer während einer attestierten Arbeitsunfähigkeit in nennenswerten Zeiträumen tatsächlich arbeitet, war in dieser Zeit erkennbar arbeitsfähig – ein starkes Indiz gegen die Bescheinigung. So hat es das LAG Niedersachsen im Fall eines trotz Krankschreibung arbeitenden Arztes gesehen. Ähnliches kann für einen Nebenjob, für nachweisbar mit der Erkrankung unvereinbare Freizeit-, Sport- oder Reiseaktivitäten gelten. Maßgeblich ist, dass die Aktivität objektiv belegbar und mit der attestierten Erkrankung erkennbar nicht vereinbar ist.

Formale Mängel und Verstöße gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie

Auch Verstöße des ausstellenden Arztes gegen bestimmte Vorgaben der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie können den Beweiswert erschüttern (BAG, Urteil vom 28.6.2023 – 5 AZR 335/22). Relevant sind allerdings nur die medizinisch bedeutsamen Vorgaben zur validen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit – nicht rein kassenrechtlich-formale Punkte. In Betracht kommen etwa eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ohne die vorgesehene ärztliche Untersuchung, eine rückwirkende Bescheinigung über den zulässigen Zeitraum hinaus oder eine Bescheinigung, die weiter als zwei Wochen im Voraus reicht. Reine Online-Atteste, die ohne jeden persönlichen, telefonischen oder videobasierten Arztkontakt erteilt werden, genügen den Anforderungen an eine ärztliche Feststellung regelmäßig nicht und müssen vom Arbeitgeber nicht ohne Weiteres akzeptiert werden. Ob ein Verstoß im konkreten Fall wirklich zur Erschütterung führt, bleibt eine Frage der Beweiswürdigung.

Wie sollte ich als Arbeitgeber vorgehen, wenn ich zweifle?

Schrittweise und dokumentiert – nicht überstürzt. Für die Praxis empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Indizien sammeln und dokumentieren. Halten Sie objektive, belegbare Umstände fest (Zeiträume, Beobachtungen, Auffälligkeiten der Bescheinigung). Ein bloßer Verdacht trägt nicht.
  2. Das Gespräch suchen. Oft lassen sich Zweifel im offenen Gespräch mit dem Mitarbeiter ausräumen – das ist der mildeste und häufig schnellste Weg.
  3. Den Medizinischen Dienst einschalten. Bei ernsthaften Zweifeln können Sie über die Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst anstoßen (vgl. § 275 SGB V). Der Medizinische Dienst prüft die Arbeitsunfähigkeit gutachtlich.
  4. Bei belastbaren Indizien die Entgeltfortzahlung verweigern. Sind die Zweifel objektiv begründet, dürfen Sie die Entgeltfortzahlung zunächst verweigern; die Beweislast liegt dann wieder beim Arbeitnehmer. Reichen die Indizien vor Gericht nicht aus, drohen umgekehrt Nachzahlung, Verzugszinsen und Prozesskosten – die Entscheidung sollte deshalb dokumentiert und vorbereitet sein.

Wie stark ist die Arbeitgeberposition nach einer Kündigung?

Ist der Beweiswert erschüttert, ist die Position des Arbeitgebers regelmäßig stark – auch im Prozess. Das gilt besonders, wenn eine Krankschreibung auf eine Kündigung folgt oder in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit ihr steht. Denn mit der Erschütterung trägt wieder der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für seine Arbeitsunfähigkeit. In dieser Lage sollte die Entgeltfortzahlung nicht ungeprüft weitergezahlt werden: Was einmal ausgezahlt ist, lässt sich – je nach Berufsgruppe – in der Praxis oft nur schwer zurückholen. Wer die Erschütterung sauber vorbereitet und dokumentiert, kann die Zahlung berechtigt verweigern.

Teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer seine Zweifel offen und dokumentiert mit, gibt er ihm zugleich die Gelegenheit, seine Erkrankung bereits vorprozessual zu belegen. Räumt der Arbeitnehmer die Zweifel dann nicht aus, stärkt das die Position des Arbeitgebers zusätzlich. Maßgeblich bleibt am Ende stets die Gesamtwürdigung des Einzelfalls.

Ob eine Krankschreibung angreifbar ist, entscheidet sich an den Indizien und am prozessualen Vorgehen. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Köln und Anwalt für Arbeitgeber prüfen wir Ihre Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit, bereiten die Erschütterung des Beweiswerts vor und vertreten Sie im Streit um die Entgeltfortzahlung – bis zur Prozessvertretung. Sprechen Sie uns an.

Weitere Knowledge-Beiträge

EntgeltfortzahlungGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§EntgeltfortzahlungArbeitsrechtsboutique Haque
Entgeltfortzahlung

AU-Bescheinigung: Wann ist der Beweiswert erschüttert?

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert – aber keinen unerschütterlichen. Wann Arbeitgeber ihn erschüttern können, was der Arbeitnehmer dann darlegen muss und welche Rolle die Entgeltfortzahlung spielt.

Weiterlesen
ScheinselbständigkeitGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§ScheinselbständigkeitArbeitsrechtsboutique Haque
Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit: Risiken und Folgen

Wann ist ein freier Mitarbeiter in Wahrheit Arbeitnehmer? Was bei Scheinselbständigkeit auf den Auftraggeber zukommt – von der Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge über strafrechtliche Risiken bis zur Rückforderung überzahlter Honorare – und wie sich der Status vorab absichern lässt.

Weiterlesen
Betriebliche AltersversorgungGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§Betriebliche AltersversorgungArbeitsrechtsboutique Haque
Betriebliche Altersversorgung

Hinterbliebenenversorgung in der bAV: zulässige Ausschlüsse

Witwen-, Witwer- und Waisenrenten kann der Arbeitgeber begrenzen – aber nicht beliebig. Was die Hinterbliebenenversorgung ist, welche Ausschlussklauseln üblich sind und wann Spätehe- und Mindestehedauerklauseln vor dem AGG bestehen.

Weiterlesen

Insights

Aktuelle Insights zum Thema

Rechtsprechung – LAG Niedersachsen · 8 SLa 571/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungLAG Niedersachsen8 SLa 571/25Arbeitsrechtsboutique Haque
Rechtsprechung

Arbeit trotz Krankschreibung: Entgeltfortzahlung streichen?

Ein durchgehend krankgeschriebener Arzt arbeitet in mehreren Zeitfenstern von bis zu einem Monat trotzdem – und verlangt später Entgeltfortzahlung. Das LAG Niedersachsen (8 SLa 571/25) sieht den Beweiswert seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als erschüttert an und weist die Klage ab. Warum das für Arbeitgeber eine wichtige Entscheidung ist.

Weiterlesen
Rechtsprechung – LAG Baden-Württemberg · 8 Sa 25/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§RechtsprechungLAG Baden-Württemberg8 Sa 25/25Arbeitsrechtsboutique Haque
Rechtsprechung

Krankmeldung: Wann die Pflicht zum Hinweis auf dringende Arbeiten unwirksam ist

Viele Arbeitsverträge verpflichten Beschäftigte, bei der Krankmeldung „gleichzeitig auf etwaige dringliche Arbeiten hinzuweisen". Das LAG Baden-Württemberg (8 Sa 25/25) hält eine solche Klausel für unwirksam – und die darauf gestützte Abmahnung musste aus der Personalakte. Was Arbeitgeber bei Klausel und Abmahnung beachten müssen.

Weiterlesen
KündigungsschutzGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§KündigungsschutzArbeitsrechtsboutique Haque
Kündigung

Tariflich unkündbar: betriebsbedingt trotzdem kündigen?

Tarifverträge – etwa der Metall-MTV oder § 34 TVöD – schließen die ordentliche Kündigung langjährig Beschäftigter aus. Wann sich der Arbeitgeber ausnahmsweise außerordentlich mit Auslauffrist lösen kann, wann unkündbare Mitarbeiter in die Sozialauswahl gehören und welche Trennungslösungen bleiben.

Weiterlesen
Mitgliedschaften: