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Mitarbeiterinterview in der internen Untersuchung: Auskunftspflicht & Selbstbelastung

Von: Daud Haque (Anwalt für Arbeitsrecht) Stand: Juni 2026
Inhalt dieses Beitrags

Das Mitarbeiterinterview ist neben der Datenauswertung das wichtigste Aufklärungsmittel einer internen Untersuchung. Es ist zugleich rechtlich am heikelsten, weil hier Aufklärungsinteresse, arbeitsvertragliche Pflichten und der Schutz vor Selbstbelastung aufeinandertreffen.

Muss ein Mitarbeiter im Interview aussagen?

Im Grundsatz ja. Aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht wird eine Pflicht abgeleitet, zu Vorgängen aus dem eigenen Aufgabenbereich wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Mitarbeitende können sowohl als Auskunftspersonen (Zeugen) als auch als Verdächtige befragt werden und sind grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtet.

Gibt es ein Schweigerecht wie bei der Polizei?

Im rein nationalen Kontext grundsätzlich nicht. Anders als bei einer Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft ist vor einem unternehmensinternen Interview keine Belehrung über ein Schweigerecht erforderlich. Die arbeitsrechtliche Treuepflicht verdrängt insoweit den aus dem Strafprozess bekannten Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit – der Mitarbeiter muss also unter Umständen Angaben machen, die er gegenüber einer Strafverfolgungsbehörde nicht machen müsste.

Wo liegt die Grenze – Stichwort Selbstbelastung?

Genau hier liegt das zentrale Spannungsfeld. Die im Interview gewonnenen Aussagen können in einem späteren Strafverfahren eine Rolle spielen; die Frage ihrer Verwertbarkeit ist sensibel. Ist bereits ein behördliches Verfahren eingeleitet, sollte das Vorgehen – bis hin zu einer Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft – besonders sorgfältig geprüft werden. Eine pauschale Lösung gibt es nicht; entscheidend sind der Einzelfall und eine saubere Dokumentation.

Was bringen Amnestiezusagen?

Um die Aufklärung zu fördern, kann der Arbeitgeber zusichern, bei kooperativer Aussage auf bestimmte Sanktionen oder Schadensersatzansprüche zu verzichten. Solche Amnestieprogramme sind ein etabliertes Mittel, müssen aber präzise gestaltet werden: Sie können Schutz vor arbeitsrechtlichen Folgen bieten, nicht jedoch vor staatlicher Strafverfolgung. Auch die Vertraulichkeit der Angaben ist klar zu regeln.

Wie wir Arbeitgeber unterstützen

Wir bereiten Fragenkataloge vor, klären den Umgang mit Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, formulieren tragfähige Amnestiezusagen und begleiten auf Wunsch die Interviews. Den Gesamtablauf erläutert der Überblick Ablauf, Rechte und Grenzen; zur Praxis siehe unsere Leistungsseite Interne Untersuchungen. Sprechen Sie uns an.

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