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Interne Untersuchungen (Internal Investigations) für Arbeitgeber

Wir begleiten Arbeitgeber in Köln und bundesweit bei internen Untersuchungen – diskret, rechtssicher und so umfassend wie nötig. Ob volle Durchführung oder Unterstützung einzelner Bausteine, wenn Ihr Unternehmen selbst ermittelt: Wir sichern die Verwertbarkeit der Ergebnisse und schützen Sie vor Haftungs- und Verfahrensrisiken.

Interne Untersuchungen: Verdachtsfälle rechtssicher aufklären

Steht der Verdacht auf einen Compliance-Verstoß, Korruption, Untreue oder schwerwiegendes Fehlverhalten im Raum, muss ein Unternehmen schnell, aber kontrolliert reagieren. Eine interne Untersuchung (Internal Investigation) dient dazu, einen solchen Verdacht systematisch und mit verwertbaren Ergebnissen aufzuklären – zentrale Erkenntnisquellen sind die Auswertung von Dokumenten und Daten sowie Mitarbeiterbefragungen. Als Arbeitsrechtsboutique in Köln begleiten wir Arbeitgeber dabei so, dass die Aufklärung gelingt, ohne neue Rechts- und Haftungsrisiken zu schaffen.

Dabei gilt: Die Durchführung einer internen Untersuchung mit verwertbaren Ergebnissen ist häufig ein Balanceakt zwischen Aufklärungsinteresse, Arbeitnehmerrechten, Datenschutz und Mitbestimmung. Wer hier handwerkliche Fehler macht, riskiert Beweisverwertungsverbote, unwirksame Kündigungen und zusätzliche Verfahren.

Ist ein Unternehmen zur internen Untersuchung verpflichtet?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zur internen Untersuchung gibt es im deutschen Recht nicht – faktisch ist sie aber oft unausweichlich. Mehrere Treiber führen dazu, dass die Unternehmensleitung tätig werden muss:

  • Bußgeldrisiko des Unternehmens: Über §§ 130, 30 OWiG kann das Unternehmen selbst wegen Verletzung von Aufsichts- und Organisationspflichten mit einem Bußgeld belegt werden. Konsequente Aufklärung kann drohende behördliche Sanktionen verhindern oder zumindest reduzieren.
  • Pflichten der Unternehmensleitung: Geschäftsführung und Vorstand trifft eine gesellschaftsrechtliche Legalitäts- und Aufklärungspflicht. Wer Verdachtsmomenten nicht nachgeht, setzt sich selbst einem Organhaftungsrisiko aus.
  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Interne Meldestellen erhöhen das Meldeaufkommen. Erhärtet sich ein Hinweis, schließt sich häufig eine echte interne Untersuchung an.
  • Reputations- und Vergaberisiken: Lang andauernde behördliche Ermittlungen, Presseberichterstattung oder der drohende Ausschluss von öffentlichen Aufträgen können eigene Aufklärung erforderlich machen.

Wie läuft eine interne Untersuchung ab?

Eine saubere Untersuchung folgt einem klaren Stufenplan. Bevor umfassend ermittelt wird, steht eine Plausibilitätsprüfung: Bagatellfälle lassen sich oft ohne großen Apparat klären, eine Vollerhebung wird erst ab einer gewissen Verdachtsschwelle ausgelöst. Die typischen Phasen:

  • Untersuchungsplan & Verantwortlichkeiten: Festlegung von Ziel, Umfang, Team und Zeitschiene sowie Klärung von Offenlegungs- und Kooperationsfragen.
  • Sofortmaßnahmen & Beweissicherung: Sicherung von Dokumenten, E-Mails und elektronischen Daten, bevor Beweismittel verloren gehen.
  • Document & Data Review: Auswertung geschäftlicher Unterlagen und ein datenschutzkonformes E-Mail-Screening.
  • Mitarbeiterinterviews: Befragung von Auskunftspersonen und Verdächtigen unter Beachtung von Auskunftspflichten, Belehrung und etwaiger Amnestiezusagen.
  • Abschlussbericht & Entscheidung: Dokumentation der Ergebnisse als Grundlage für personelle, zivil- und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.

Welche Rechte und Grenzen dabei gelten, erläutern wir verständlich in unserem Grundlagenbeitrag Interne Untersuchung im Unternehmen: Ablauf, Rechte und Grenzen. Zwei sensible Felder verdienen besondere Aufmerksamkeit: die datenschutzkonforme Auswertung von Mitarbeiterdaten und die rechtzeitige Einbindung des Betriebsrats.

Unsere Unterstützung: vom Vollmandat bis zum einzelnen Baustein

In der Praxis führen viele Unternehmen interne Untersuchungen mit eigenen Ressourcen durch – über Compliance, Interne Revision oder Rechtsabteilung. Das ist legitim und oft sinnvoll. Wir verstehen unsere Rolle deshalb modular: Wir übernehmen so viel oder so wenig, wie Sie benötigen, und konzentrieren unseren Beitrag auf die rechtlich kritischen Stellen. Mögliche Bausteine:

  • Untersuchungskonzept & Stufenplan: Wir entwickeln den Untersuchungsplan, definieren Verdachtsschwelle, Umfang und Beweisthemen und strukturieren die Untersuchung rechtssicher – Ihr Team führt sie operativ durch.
  • Interview-Begleitung: Vorbereitung von Fragenkatalogen, Klärung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, Belehrungshinweise und – auf Wunsch – Teilnahme an den Befragungen.
  • Rechtssichere Daten- und E-Mail-Auswertung: Bewertung, welche Zugriffe datenschutzrechtlich zulässig sind, um Beweisverwertungsverbote zu vermeiden.
  • Betriebsratseinbindung: Klärung und Umsetzung der Beteiligungsrechte, damit die Untersuchung nicht an Mitbestimmungsfragen scheitert.
  • Review & Qualitätssicherung: Unabhängige Durchsicht eines intern erstellten Abschlussberichts auf Tragfähigkeit, Lücken und Verwertbarkeit.
  • Bewertung & Umsetzung von Maßnahmen: Ableitung der arbeits-, zivil- und haftungsrechtlichen Konsequenzen aus den Ergebnissen.
  • Vollmandat: Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Untersuchung – von der ersten Sofortmaßnahme bis zum Abschlussbericht.

Was passiert nach der Untersuchung?

Die Ermittlungsergebnisse sind kein Selbstzweck, sondern Grundlage für Entscheidungen. Je nach Befund kommen verhaltensbedingte Kündigungen oder Aufhebungsverträge, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Betriebsbußen oder die Kürzung variabler Vergütung in Betracht. Mindestens ebenso wichtig ist der Blick nach vorn: Schwachstellen sollten geschlossen und das Compliance-Management-System nachgeschärft werden, um Wiederholungen zu vermeiden.

Eine Sonderkonstellation entsteht, wenn sich der Verdacht gegen die Unternehmensspitze selbst richtet: Dann kann auch der Aufsichtsrat zur eigenen Aufklärung berufen sein. Diese Governance-Frage vertiefen wir im Beitrag Interne Untersuchungen durch den Aufsichtsrat. Sprechen Sie uns früh an – am besten, bevor aus einem Anfangsverdacht ein Verfahren wird. Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch.

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