Haque. Arbeitsrechtsboutique
Interne UntersuchungenGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§Interne UntersuchungenArbeitsrechtsboutique Haque

Interne Untersuchungen

Der Betriebsrat bei internen Untersuchungen: Beteiligung richtig handhaben

Von: Daud Haque (Anwalt für Arbeitsrecht) Stand: Juni 2026
Inhalt dieses Beitrags

Eine interne Untersuchung findet selten im rechtsfreien Raum statt: Besteht ein Betriebsrat, sind seine Beteiligungsrechte mitzudenken. Wer das ignoriert, riskiert nicht nur Konflikte, sondern auch die Verwertbarkeit der Ergebnisse.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist je nach Maßnahme zu beteiligen – vor allem dort, wo Verhalten und Leistung der Beschäftigten betroffen sind. Das betrifft insbesondere die Auswertung von Daten aus technischen Einrichtungen (etwa E-Mail- und IT-Systemen) und Maßnahmen, die die Belegschaft kollektiv berühren. Auch bei der Durchführung von Mitarbeiterinterviews kann eine Einbindung des Gremiums in Betracht kommen.

Warum ist die frühzeitige Einbindung so wichtig?

Mitbestimmung ist kein Bremsklotz, sondern Teil einer belastbaren Untersuchung. Wird der Betriebsrat übergangen, drohen Auseinandersetzungen mit dem Gremium und – schlimmstenfalls – die Unverwertbarkeit von Erkenntnissen. Eine Untersuchung, deren Ergebnisse vor dem Arbeitsgericht nicht standhalten, verfehlt ihren Zweck.

Wie lässt sich im Vorfeld vorsorgen?

Die beste Zeit, die Beteiligung zu regeln, ist vor dem ersten Verdachtsfall. Eine Betriebsvereinbarung oder Unternehmensrichtlinie kann Abläufe, Zuständigkeiten und den Umgang mit Daten und Befragungen für den Untersuchungsfall vorab festlegen. So entsteht im Ernstfall kein Streit über das „Ob" und „Wie" der Beteiligung – die Untersuchung kann zügig und rechtssicher anlaufen.

Wie wir Arbeitgeber unterstützen

Wir klären die einschlägigen Beteiligungsrechte, gestalten Betriebsvereinbarungen für den Untersuchungsfall und begleiten die Abstimmung mit dem Gremium – pragmatisch und auf das Untersuchungsziel ausgerichtet. Die kollektivrechtliche Expertise dahinter bündelt unsere Leistung Betriebsverfassungsrecht. Den Gesamtprozess zeigt die Seite Interne Untersuchungen. Sprechen Sie uns an.

Weitere Knowledge-Beiträge

Insights

Aktuelle Insights zum Thema

Betriebsverfassung – LAG Niedersachsen · 9 SLa 352/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§BetriebsverfassungLAG Niedersachsen9 SLa 352/25Arbeitsrechtsboutique Haque
Gesamtzusage

Kann eine Betriebsvereinbarung eine Gesamtzusage wieder aufheben?

Ein Unternehmen hatte seinen AT-Angestellten eine Entgelterhöhung und eine Inflationsausgleichsprämie zugesagt und beides später mit dem Gesamtbetriebsrat wieder aufgehoben. Das LAG Niedersachsen hat die Zahlungsklage abgewiesen.

Weiterlesen
Betriebsverfassungsrecht – BAG · 1 AZR 147/24Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§BetriebsverfassungsrechtBAG1 AZR 147/24Arbeitsrechtsboutique Haque
Betriebsvereinbarung

Gilt eine Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss?

Betriebsvereinbarungen ohne wirksamen Beschluss des Betriebsratsgremiums sind von Anfang an unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht (1 AZR 147/24) versagt dem Arbeitgeber auch nach fünfzehn Jahren Vollzug jeden Vertrauensschutz und gibt die frühere Vermutung zugunsten eines ordnungsgemäßen Beschlusses auf.

Weiterlesen
Betriebsverfassungsrecht – LAG Schleswig-Holstein · 5 TaBVGa 1 a/26Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§BetriebsverfassungsrechtLAG Schleswig-Holstein5 TaBVGa 1 a/26Arbeitsrechtsboutique Haque
Rechtsprechung

Wann kann der Arbeitgeber eine Betriebsratswahl abbrechen lassen?

Betriebsratswahl abbrechen lassen können Arbeitgeber nur, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig wäre. Das LAG Schleswig-Holstein hat einen Abbruchantrag zurückgewiesen, obwohl das Wahlausschreiben nicht übersetzt und nur an einem von zwei Standorten ausgehängt worden war.

Weiterlesen
Mitgliedschaften: