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Was sind Belegschaftsaktien? Steuer, Haltefrist, Rückgabe

Von: Daud Haque (Anwalt für Arbeitsrecht) Stand: Juli 2026
Inhalt dieses Beitrags

Belegschaftsaktien sind echte Aktien der Arbeitgebergesellschaft, die Mitarbeitende zu einem vergünstigten Preis erwerben können – in der Regel verbunden mit einer mehrjährigen Haltefrist. Anders als bei Optionsmodellen werden die Mitarbeitenden sofort Aktionäre: mit Dividenden und Stimmrechten, aber auch mit Kursrisiko.

Wie funktioniert ein Belegschaftsaktienprogramm?

Die Arbeitgeber-Aktiengesellschaft bietet ihren Mitarbeitenden Aktien unterhalb des Börsenkurses zum Bezug an. Im Gegenzug sehen die Programmbedingungen meist eine Haltefrist vor: Während dieser Zeit dürfen die Aktien nicht (oder nur mit Zustimmung der Gesellschaft) veräußert werden. Ziel ist die langfristige Motivation und Identifikation – wer selbst am Unternehmen beteiligt ist, richtet sein Handeln eher am langfristigen Unternehmenserfolg aus. Während der Halteperiode profitieren Belegschaftsaktionäre von Dividenden und Kurssteigerungen, tragen aber spiegelbildlich auch das Risiko von Kursverlusten.

Sind Belegschaftsaktien steuerfrei?

Bis zu 2.000 Euro pro Kalenderjahr – ja. Der geldwerte Vorteil aus der vergünstigten Überlassung ist nach § 3 Nr. 39 EStG bis zu dieser Grenze steuerfrei, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der Norm erfüllt sind. Übersteigt die Vergünstigung den Freibetrag, ist der überschießende Teil als Arbeitslohn zu versteuern. Die steuerliche Ausgestaltung sollte vor Programmstart geprüft werden.

Was unterscheidet Belegschaftsaktien von ESOP und VSOP?

Der zeitliche Ablauf und die Rechtsstellung: Bei Belegschaftsaktien erhalten Mitarbeitende die Aktien sofort und werden Aktionäre. Beim ESOP erhalten sie zunächst nur Optionen, also das Recht, Anteile später zu einem festgelegten Preis zu erwerben. Beim VSOP wird die Beteiligung rein schuldrechtlich nachgebildet, ohne echte Anteile. Nur Belegschaftsaktionäre beziehen schon während der Laufzeit Dividenden – und nur sie sind auch von Kursverlusten betroffen, während ein Optionsinhaber eine wertlos gewordene Option schlicht nicht ausübt. Auch die Vergünstigung bei Belegschaftsaktien wird wirtschaftlich über die Haltefrist „verdient" – ähnlich dem Vesting bei Optionsprogrammen.

Was passiert mit Belegschaftsaktien beim Ausscheiden?

Das regeln die Programmbedingungen – und genau dort liegt das rechtliche Risiko. Üblich sind Klauseln, die den Mitarbeitenden verpflichten, die Aktien bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Haltefrist zurückzuübertragen, oft nur gegen Erstattung des vergünstigten Bezugspreises oder eine Abfindung unter dem Kurswert. Seit das Bundesarbeitsgericht gevestete Mitarbeiteroptionen als Vergütung einordnet (Urteil v. 19.03.2025 – 10 AZR 67/24), ist zweifelhaft, ob solche Rückgabeklauseln in dieser Pauschalität noch halten – die offenen Fragen besprechen wir im Insights-Beitrag Belegschaftsaktien bei Kündigung: Rückgabe und Verfall? und in der Besprechung des BAG-Urteils. Bei der Konzeption und Prüfung von Beteiligungsprogrammen unterstützen wir Sie im Rahmen unseres Angebots zur Mitarbeiterbeteiligung (ESOP & VSOP).

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