Betriebsverfassungsrecht: Strategie durch Perspektivwechsel
Im kollektiven Arbeitsrecht ist das Verständnis für die "Gegenseite" der Schlüssel zum Erfolg. Als Arbeitsrechtsboutique in Köln beraten wir sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte. Diese doppelte Expertise ermöglicht es uns, Verhandlungsstrategien präzise vorauszusehen und Lösungen zu entwickeln, die rechtlich Bestand haben und in der Praxis funktionieren.
Für Arbeitgeber: Rechtssicherheit und Handlungsfähigkeit
Wir unterstützen Unternehmen dabei, unternehmerische Entscheidungen unter Wahrung der Mitbestimmungsrechte effizient umzusetzen:
- Verhandlungsführung: Strategische Begleitung bei Restrukturierungen, Interessenausgleich und Sozialplan.
- Konfliktlösung: Abwehr unberechtigter Unterlassungsansprüche und Vertretung in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht Köln.
- Digitalisierung: Gestaltung moderner Regelungen zu KI, IT-Systemen und New Work, die den Betrieb nicht lähmen.
Für Betriebsräte: Durchsetzungskraft auf Augenhöhe
Wir stärken Betriebsräten den Rücken, damit sie ihre Beteiligungsrechte wirksam ausüben können - immer mit dem Ziel einer konstruktiven Lösung, aber konsequent in der Sache:
- Rechtliche Beratung & Gutachten: Prüfung von Arbeitgebermaßnahmen und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten (z.B. § 87 BetrVG).
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen: Erarbeitung rechtssicherer Entwürfe (z.B. Arbeitszeit, Dienstpläne, Überwachung) und Verhandlung mit der Geschäftsführung.
- Schulung & Sachverständige: Tätigkeit als Sachverständige für den Betriebsrat (§ 80 Abs. 3 BetrVG) bei komplexen Themen wie Restrukturierung oder IT.
Betriebsvereinbarungen und kollektive Vereinbarungen, die wir gestalten
Ob Krise, Umbau oder Tagesgeschäft – die passende kollektivrechtliche Vereinbarung entscheidet über Tempo und Rechtssicherheit. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln die zentralen Instrumente des Betriebsverfassungsrechts:
- Restrukturierung und Personalabbau: Interessenausgleich und Sozialplan (§§ 111–112a BetrVG), auch in der Insolvenz mit Namensliste (§ 125 InsO), sowie Auswahlrichtlinien für die soziale Auswahl (§ 95 BetrVG).
- Beschäftigungssicherung und Krise: Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) sowie zu Arbeitszeit- und Beschäftigungssicherungsmodellen, die Entlassungen vermeiden.
- Freiwilliger Personalabbau: Gestaltung freiwilliger Abfindungs- und Freiwilligenprogramme als Betriebsvereinbarung – rechtssicher und mit klaren Stichtagen.
- Einigungsstelle: Anrufung und Errichtung einer ständigen Einigungsstelle (§ 76 BetrVG) sowie Vertretung im Verfahren.
An der Schnittstelle zum Tarif- und Umstrukturierungsrecht begleiten wir außerdem Tarifsozialpläne und Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung – mehr dazu unter Tarifverträge & Arbeitskampf – sowie Transfergesellschaften und Transfersozialpläne im Rahmen unserer Beratung zur Restrukturierung und Transformation. Den vollständigen Ablauf einer Betriebsänderung zeigt der Fahrplan zur Betriebsstilllegung.
Einigungsstelle & Arbeitsgericht
Wenn Verhandlungen stocken, vertreten wir Ihre Seite in der Einigungsstelle – als Beisitzer oder als Verfahrensbevollmächtigte – und führen Beschlussverfahren durch alle Instanzen bis zum Bundesarbeitsgericht. Unser Anspruch dabei: eine Regelung, die rechtlich Bestand hat und im Betriebsalltag funktioniert, statt eines jahrelangen Konflikts. Wie die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen fehlerfrei gelingt, zeigt unser Beitrag Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG.