Haque. Arbeitsrecht | Compliance
BetriebsverfassungGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§BetriebsverfassungArbeitsrechtsboutique Haque

Betriebsverfassung

Betriebsratsanhörung bei krankheitsbedingter Kündigung

Von: Daud Haque (Anwalt für Arbeitsrecht) Stand: Juni 2026
Inhalt dieses Beitrags

Bei der krankheitsbedingten Kündigung entscheidet oft nicht der Kündigungsgrund, sondern die Anhörung über den Prozess. Wer dem Betriebsrat nur die Gesamtzahl der Fehltage nennt, hört nicht ordnungsgemäß an – mit der Folge, dass die Kündigung unwirksam ist. Dieser Beitrag zeigt, welche Angaben in die Anhörung bei krankheitsbedingter Kündigung gehören.

Gilt § 102 BetrVG auch bei Krankheit?

Ja. Die krankheitsbedingte Kündigung ist der Hauptfall der personenbedingten Kündigung, und für sie gelten die allgemeinen Grundsätze der Betriebsratsanhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG. Mitzuteilen sind nach dem Grundsatz der subjektiven Determination alle Umstände, die für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers maßgeblich waren. Die Rechtsprechung hat diese Mitteilungspflicht für die krankheitsbedingte Kündigung konkretisiert.

Welche Ausfallzeiten muss die Anhörung enthalten?

Die konkreten Fehlzeiten der einzelnen Jahre – nicht nur deren Summe. Soll die Kündigung auf häufige Kurzerkrankungen gestützt werden, genügt es nicht, dem Betriebsrat die addierte Gesamtzahl der Fehltage zu nennen. Er muss sich aus den Angaben ein Bild von der Häufigkeit und Verteilung der Erkrankungen über die Jahre machen können. Zulässig ist dabei, die Ausfallzeiten in Kalendertagen statt in ausgefallenen Arbeitstagen anzugeben.

Was ist zu den betrieblichen Auswirkungen mitzuteilen?

Die konkreten Beeinträchtigungen, auf die der Arbeitgeber die Kündigung stützt. Dazu gehören vor allem die Schilderung von Betriebsablaufstörungen sowie die wirtschaftliche Belastung durch Entgeltfortzahlungskosten. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten nach einzelnen Arbeitsunfähigkeitszeiträumen ist nicht erforderlich – es genügt, dem Betriebsrat das Ausmaß der Belastung nachvollziehbar zu machen.

Wie hängt das mit der dreistufigen Prüfung zusammen?

Die krankheitsbedingte Kündigung wird in drei Stufen geprüft: negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und Interessenabwägung (im Rahmen derer auch ein betriebliches Eingliederungsmanagement, bEM, Bedeutung hat). Die Anhörung sollte sich an dieser Logik orientieren: Wer dem Betriebsrat die Fehlzeiten der einzelnen Jahre, die daraus abgeleitete Prognose und die konkreten betrieblichen sowie wirtschaftlichen Belastungen mitteilt, deckt die tragenden Kündigungsgründe ab. Pauschale Hinweise auf „hohe Krankheitsquoten" genügen nicht.

Konsequenzen für Arbeitgeber

Die krankheitsbedingte Kündigung scheitert in der Praxis häufig schon an einer nachlässig erstellten Anhörung – selbst wenn die Kündigung in der Sache tragfähig wäre. Den allgemeinen Rahmen erläutert der Beitrag Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG. Zur Anhörung in der Probezeit siehe den Beitrag Anhörung in Probezeit und Wartezeit. Wenn Sie eine krankheitsbedingte Kündigung vorbereiten, stellen wir mit Ihnen die erforderlichen Angaben für eine rechtssichere Anhörung zusammen – als Teil unserer Beratung zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sprechen Sie uns an.

Weitere Knowledge-Beiträge

BetriebsverfassungGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§BetriebsverfassungArbeitsrechtsboutique Haque
Betriebsverfassung

Weiterbeschäftigungsanspruch nach Widerspruch des Betriebsrats

Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung ordnungsgemäß, muss der Arbeitgeber den gekündigten Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Ende des Kündigungsschutzprozesses weiterbeschäftigen und vergüten – selbst wenn er den Prozess am Ende gewinnt. Voraussetzungen, Angriffspunkte und die Verteidigung im Überblick.

Weiterlesen
BetriebsverfassungGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§BetriebsverfassungArbeitsrechtsboutique Haque
Betriebsverfassung

Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung abwehren

Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG wird fast immer im Eilverfahren durchgesetzt. Ob der Arbeitnehmer dafür einen besonderen Verfügungsgrund braucht, beurteilen die Landesarbeitsgerichte gegensätzlich – und genau dort liegt die Verteidigung des Arbeitgebers.

Weiterlesen
BetriebsverfassungGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§BetriebsverfassungArbeitsrechtsboutique Haque
Betriebsverfassung

Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht beantragen

Von der Weiterbeschäftigungspflicht wird der Arbeitgeber nur durch eine eigene einstweilige Verfügung frei. Welche drei Entbindungsgründe das Gesetz nennt, wie hoch die Hürden tatsächlich liegen und warum der Zeitpunkt über das Vergütungsrisiko entscheidet.

Weiterlesen

Insights

Aktuelle Insights zum Thema

Vergütung – LAG Köln · 7 SLa 571/25Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§VergütungLAG Köln7 SLa 571/25Arbeitsrechtsboutique Haque
Vergütung

Darf man das Gehalt an die Inflation koppeln?

Ein Arbeitgeber sagte per Gesamtzusage eine automatische jährliche Gehaltsanpassung an den Verbraucherpreisindex zu – und wollte sie in der Hochinflation wieder loswerden. Das LAG Köln hält die Automatik-Klausel für unwirksam (Verstoß gegen das Preisklauselgesetz), verurteilt den Arbeitgeber aber trotzdem zur Nachzahlung. Wir erklären einfach, warum – und wie sich Inflationsanpassungen rechtssicher regeln lassen.

Weiterlesen
Betriebsverfassungsrecht – ArbG Magdeburg · 10 BV 43/21Gebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§BetriebsverfassungsrechtArbG Magdeburg10 BV 43/21Arbeitsrechtsboutique Haque
Betriebsrat

Kann der Arbeitgeber den Betriebsrat abmahnen?

Arbeitgeber dürfen den Betriebsrat bei einer Verletzung der Neutralitätspflicht betriebsverfassungsrechtlich abmahnen – ein Anspruch auf Entfernung des Schreibens besteht nicht (ArbG Magdeburg, 10 BV 43/21).

Weiterlesen
KündigungsschutzGebrandete Banderole der Arbeitsrechtsboutique Haque mit Kategorie und Gericht.§KündigungsschutzArbeitsrechtsboutique Haque
Kündigung

Tariflich unkündbar: betriebsbedingt trotzdem kündigen?

Tarifverträge – etwa der Metall-MTV oder § 34 TVöD – schließen die ordentliche Kündigung langjährig Beschäftigter aus. Wann sich der Arbeitgeber ausnahmsweise außerordentlich mit Auslauffrist lösen kann, wann unkündbare Mitarbeiter in die Sozialauswahl gehören und welche Trennungslösungen bleiben.

Weiterlesen
Mitgliedschaften: