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Kündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz der Betriebsbeauftragten

Von: Daud Haque (Anwalt für Arbeitsrecht) Stand: September 2026
Inhalt dieses Beitrags

Betriebsbeauftragte sind ordentlich nicht kündbar, und der Schutz endet nicht mit dem Amt, sondern wirkt ein Jahr nach. Wer eine Abteilung schließt oder einen Standort aufgibt, übersieht diesen Personenkreis in der Planung regelmäßig, weil er nicht in den klassischen Listen des Sonderkündigungsschutzes auftaucht. Dieser Beitrag zeigt, wie weit der Schutz reicht, warum die Abberufung der entscheidende Schritt ist und wann die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist überhaupt in Betracht kommt. Er ergänzt den Überblick Arbeitnehmer rechtssicher kündigen.

Wer ist Betriebsbeauftragter im arbeitsrechtlichen Sinn?

Ein Arbeitnehmer, den der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Pflicht für eine bestimmte Schutzaufgabe im Betrieb bestellt. Die Funktion ist kein Ehrenamt und keine Beförderung, sondern eine Rechtspflicht des Unternehmens. Das Gesetz sichert die Unabhängigkeit dieser Person, indem es sie vor Benachteiligung und vor der Kündigung schützt, denn wer die Einhaltung von Schutzvorschriften kontrolliert, gerät zwangsläufig in Konflikt mit betrieblichen Interessen. Arbeitsrechtlich klar geregelt und praktisch bedeutsam sind zwei Funktionen.

  • Strahlenschutzbeauftragter. Der Strahlenschutzverantwortliche muss die erforderliche Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten nach § 70 Abs. 1 Satz 1 StrlSchG schriftlich bestellen. Betroffen sind vor allem Kliniken, radiologische und nuklearmedizinische Praxen, Forschungseinrichtungen und Industriebetriebe mit Prüf- oder Messtechnik.
  • Datenschutzbeauftragter. Seine Stellung regelt § 6 BDSG, für den Kündigungsschutz Absatz 4. Die Vorschrift ist die Nachfolgeregelung zu § 4f Abs. 3 Satz 5 und 6 BDSG a. F., zu dem die maßgebliche Rechtsprechung ergangen ist.

Über diese beiden Funktionen hinaus kennt das Umwelt- und Technikrecht weitere Pflichtfunktionen, etwa im Immissionsschutz, im Gewässerschutz und in der Abfallwirtschaft. Ob und in welchem Umfang dort ein Kündigungsschutz besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Fachgesetz und ist im Einzelfall zu prüfen. Nicht hierher gehören der Betriebsrat und die Wahlbewerber, deren Schutz § 15 KSchG regelt, und ebenso nicht die Elternzeit, für die § 18 BEEG gilt und die wir im Beitrag zum Sonderkündigungsschutz in der Elternzeit behandeln.

Wie weit reicht der Kündigungsschutz des Strahlenschutzbeauftragten?

Er sperrt die ordentliche Kündigung vollständig. Nach § 70 Abs. 6 StrlSchG darf der Strahlenschutzbeauftragte bei der Erfüllung seiner Pflichten nicht behindert und wegen deren Erfüllung nicht benachteiligt werden. Besteht ein Arbeitsverhältnis, ist die Kündigung unzulässig, es sei denn, es liegen Tatsachen vor, die den Strahlenschutzverantwortlichen zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Der Schutz ist damit nicht an den Kündigungsgrund gekoppelt, sondern an die Kündigungsart. Eine betriebsbedingte Kündigung zum nächsten Termin ist ausgeschlossen, auch wenn der Arbeitsplatz unstreitig entfällt. Übrig bleibt allein der Weg über § 626 Abs. 1 BGB, und dessen Hürden sind hoch, wie der Beitrag welche Gründe eine fristlose Kündigung tragen zeigt.

Entscheidend für die Praxis ist die Nachwirkung. Nach Beendigung der Bestellung bleibt die Kündigung nach § 70 Abs. 6 Satz 3 StrlSchG für ein weiteres Jahr unzulässig, sofern kein wichtiger Grund für eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorliegt. Der Schutz läuft also nicht mit dem Amt aus, sondern ein Jahr später.

Welchen Schutz hat der Datenschutzbeauftragte?

Einen inhaltlich gleich aufgebauten Schutz, ergänzt um Vorgaben für die Abberufung. § 6 Abs. 4 BDSG erklärt die Abberufung des Datenschutzbeauftragten nur in entsprechender Anwendung des § 626 BGB für zulässig, schließt die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus und lässt die Kündigung auch im Jahr nach dem Ende der Tätigkeit nur aus wichtigem Grund zu. Das Bundesarbeitsgericht hat zur Vorgängerregelung entschieden, dass ein Arbeitgeber die Überbrückung dieses Jahres ohne Gegenleistung hinnehmen muss (Urteil vom 23. Januar 2014 – 2 AZR 372/13). Wer über den betrieblichen Datenschutz hinaus wissen will, welche Pflichten und Konfliktlagen die Funktion mitbringt, findet den Rahmen in unserer Leistung zum Beschäftigtendatenschutz. Ob und in welchem Umfang die Vorschrift auf einen konkreten Arbeitgeber anzuwenden ist, richtet sich nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und sollte vor einer Kündigung geprüft werden.

Warum ist die Abberufung der entscheidende Schritt?

Weil erst sie die Uhr in Gang setzt. Solange die Bestellung besteht, ist die ordentliche Kündigung dauerhaft gesperrt. Mit dem Widerruf der Bestellung beginnt die Jahresfrist, nach deren Ablauf der Arbeitgeber wieder ordentlich kündigen kann, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Die Abberufung betrifft nur das Amt, das Arbeitsverhältnis besteht unverändert fort. Für den Datenschutzbeauftragten gilt dabei die zusätzliche Hürde des § 6 Abs. 4 BDSG, wonach die Abberufung nur aus wichtigem Grund möglich ist. Wird die Funktion durch die Schließung eines Bereichs objektiv überflüssig, liegt der sachliche Anknüpfungspunkt auf der Hand, die Abberufung muss dann aber auch tatsächlich erklärt werden. Das LAG Köln hat es für die Zumutbarkeitsprüfung als unerheblich angesehen, dass der Arbeitgeber die Abberufung erst nach der Kündigung nachgeholt hat, und auf den Zeitpunkt abgestellt, ab dem sie möglich war (Urteil vom 3. Juli 2026 – 8 SLa 323/25).

Wann trägt die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist?

Nur wenn der Kündigungsausschluss den Arbeitgeber über Jahre bindet. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung, verbunden mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden Auslauffrist, allenfalls in Betracht, wenn die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer andernfalls trotz Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit noch für Jahre vergüten müsste, ohne dass dem eine entsprechende Arbeitsleistung gegenübersteht (Urteil vom 23. Januar 2014 – 2 AZR 372/13). Die Jahresfrist der Betriebsbeauftragten erreicht dieses Maß nicht. Ein Zeitraum von rund einem Jahr ohne adäquate Gegenleistung ist einem Arbeitgeber nach der Entscheidung des LAG Köln grundsätzlich zumutbar, und die Grenze zum wichtigen Grund ist erst überschritten, wenn ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis über deutlich längere Zeiträume fortgeführt werden müsste.

Weder die Dauer der Kündigungsfrist noch eine vertraglich vereinbarte Abfindung ändern daran etwas, weil beides keine Folge des Sonderkündigungsschutzes ist. Auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers bleibt außer Betracht, denn der Kündigungsausschluss besteht selbst im Insolvenzverfahren fort. Anders liegt es bei der tariflichen Unkündbarkeit, die häufig bis zum Renteneintritt reicht. Dort ist die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist der anerkannte Ausnahmeweg, wie der Beitrag zur betriebsbedingten Kündigung ordentlich Unkündbarer im Einzelnen darstellt.

Was gilt bei der Betriebsstilllegung?

Die Stilllegung verkürzt den Schutz nicht. Für Betriebsratsmitglieder sieht § 15 Abs. 4 und Abs. 5 KSchG ausdrücklich vor, dass bei Stilllegung des Betriebs oder einer Betriebsabteilung gekündigt werden kann. Eine vergleichbare Ausnahme hat der Gesetzgeber für den Strahlenschutzbeauftragten nicht geschaffen, weshalb das LAG Köln die außerordentliche Kündigung wegen Betriebsstilllegung für unzulässig gehalten hat. Der Arbeitgeber kann den Beauftragten abberufen und ein Jahr später kündigen, und dieser Weg ist ihm zuzumuten. Wer eine Stilllegung vorbereitet, sollte die geschützten Funktionen deshalb früh erfassen, am besten schon bei der Aufstellung des Zeitplans, den wir im Fahrplan zur Betriebsstilllegung beschreiben.

Wie planen Arbeitgeber die Trennung vom Betriebsbeauftragten?

Über den Kalender, nicht über den Kündigungsgrund. Praktisch bewährt hat sich diese Reihenfolge.

  • Bestand erfassen. Welche Mitarbeiter sind als Beauftragte bestellt, und liegen die Bestellungen schriftlich vor? Nicht selten existieren Bestellungen, die im Personalbereich niemand kennt.
  • Bestellung widerrufen. Sobald die Funktion betrieblich entbehrlich ist, wird die Abberufung erklärt und dokumentiert. Erst damit beginnt das Nachwirkungsjahr.
  • Frist rechnen. Zum Ende des Jahres tritt die Kündigungsmöglichkeit hinzu, und erst dann greift die ordentliche Kündigung mit der vertraglichen oder gesetzlichen Frist.
  • Kündigungsgrund aufbauen. Der Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit ist wie bei jeder betriebsbedingten Kündigung darzulegen, einschließlich der Suche nach einer Weiterbeschäftigung im Unternehmen.
  • Formalien einhalten. Dazu gehört insbesondere die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG, bei größeren Maßnahmen die Massenentlassungsanzeige.
  • Alternative rechnen. Häufig ist der Aufhebungsvertrag gegen Abfindung günstiger als ein Jahr Vergütung ohne Gegenleistung. Der Sonderkündigungsschutz sperrt nur die Kündigung, nicht die einvernehmliche Beendigung.

Wird die Kündigung zu früh erklärt, ist sie unwirksam, und es folgt das eigentliche Kostenrisiko in Form des Annahmeverzugslohns für die Dauer des Verfahrens. Wie sich dieses Risiko begrenzen lässt, zeigt der Beitrag zur Strategie im Kündigungsschutzprozess. Wird die außerordentliche Kündigung gewählt, ist zusätzlich die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB zu beachten.

Häufige Fragen zum Sonderkündigungsschutz der Betriebsbeauftragten

Ist die Kündigung eines Strahlenschutzbeauftragten immer unwirksam?

Nein. Unzulässig ist die ordentliche Kündigung, solange die Bestellung besteht und im Jahr danach. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich, und nach Ablauf des Nachwirkungsjahres gilt wieder das allgemeine Kündigungsschutzrecht.

Beendet die Abberufung das Arbeitsverhältnis?

Nein. Der Widerruf der Bestellung betrifft nur das Amt. Das Arbeitsverhältnis besteht mit allen Rechten und Pflichten fort, und der Arbeitnehmer ist weiter zu beschäftigen und zu vergüten.

Zählt der Beauftragte in der Sozialauswahl mit?

Wer ordentlich nicht kündbar ist, wird aus der Sozialauswahl grundsätzlich herausgenommen, weil eine ordentliche Kündigung ihm gegenüber nicht ausgesprochen werden kann. Ob das im Einzelfall zu einem grob fehlerhaften Auswahlergebnis führt, ist gesondert zu prüfen.

Was kostet ein Jahr Nachwirkung den Arbeitgeber?

Im Ergebnis die Vergütung für diesen Zeitraum, wenn keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht. Genau diese Belastung hält die Rechtsprechung für zumutbar, weshalb sie keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung liefert.

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Köln prüfen wir vor jeder Trennung, wer im Betrieb Sonderkündigungsschutz genießt, und legen die Reihenfolge von Abberufung, Kündigung und Verhandlung fest. Als Kanzlei für Arbeitsrecht begleiten wir Arbeitgeber bei der Restrukturierung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und vertreten sie in der Abwehr von Kündigungsschutzklagen, bundesweit.

Sie wollen sich von einem Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz trennen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – die Erstberatung ist für Sie kostenfrei.

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