Haque. Arbeitsrecht | Compliance

Beschlussmängel & Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse erkennen, anfechten oder verteidigen – fristgerecht und strategisch, in Köln und bundesweit.

Ein fehlerhafter Gesellschafterbeschluss kann das Unternehmen blockieren – etwa bei der Bestellung der Geschäftsführung, der Feststellung des Jahresabschlusses oder der Gewinnverwendung. Wir prüfen Beschlüsse, fechten sie an oder verteidigen sie für die Gesellschaft.

Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit – der entscheidende Unterschied

Das GmbH-Beschlussmängelrecht folgt in weiten Teilen den aktienrechtlichen Grundsätzen. Zu unterscheiden ist zwischen nichtigen Beschlüssen (besonders schwere Mängel, von Anfang an unwirksam) und bloß anfechtbaren Beschlüssen, die erst durch eine fristgebundene Klage beseitigt werden.

  • Nichtigkeit: z. B. schwere Einberufungs- oder Beurkundungsmängel.
  • Anfechtbarkeit: Gesetzes- oder Satzungsverstöße, Verfahrensfehler, treuwidrige Mehrheitsentscheidungen.

Fristen: Warum Tempo entscheidet

Für die Anfechtung gilt eine kurze Frist (in Anlehnung an § 246 AktG regelmäßig rund ein Monat; bei der GmbH satzungs- und einzelfallabhängig). Wer zu lange wartet, riskiert den endgültigen Bestand des Beschlusses.

Typische Streitpunkte

  • Ladungs- und Einberufungsmängel, Verstöße gegen die Tagesordnung
  • Stimmverbote nach § 47 Abs. 4 GmbHG
  • treuwidrige Ausübung der Stimmmehrheit zulasten der Minderheit
  • fehlerhafte Feststellung des Abstimmungsergebnisses

Unser Vorgehen

Wir bewerten die Erfolgsaussichten nüchtern, sichern Ihre Position – wenn nötig im einstweiligen Rechtsschutz – und führen die Beschlussmängelklage vor der Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln oder im Schiedsverfahren.

Häufige Fragen: Beschlussmängel & Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen

Wie lange habe ich Zeit, einen Gesellschafterbeschluss anzufechten?

Die Anfechtungsfrist ist kurz – in Anlehnung an § 246 AktG regelmäßig rund ein Monat, bei der GmbH je nach Satzung. Handeln Sie umgehend; oft lässt sich die Lage parallel über einstweiligen Rechtsschutz sichern.

Was ist der Unterschied zwischen einem nichtigen und einem anfechtbaren Beschluss?

Ein nichtiger Beschluss ist von Anfang an unwirksam (bei besonders schweren Mängeln). Ein anfechtbarer Beschluss bleibt zunächst wirksam und muss innerhalb der Frist durch Klage beseitigt werden.

Konkreten Fall klären

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir ordnen sie in der Erstberatung ein (300 € netto / max. 45 Min.) und zeigen die nächsten Schritte.

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