Haque. Arbeitsrecht | Compliance

Streit über Jahresabschluss, Gewinnverwendung & Entnahmen

Feststellung des Jahresabschlusses, Gewinnausschüttung statt Thesaurierung und unberechtigte Entnahmen – Rechte der Minderheit durchsetzen.

Wer wann wie viel aus der Gesellschaft entnimmt, ist ein Dauerbrenner im Gesellschafterstreit. Wir setzen Ausschüttungsansprüche durch und wehren unberechtigte Entnahmen ab.

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wird den Gesellschaftern vorgelegt und von ihnen festgestellt (§ 42a GmbHG). Fehlerhafte Feststellungsbeschlüsse lassen sich über das Beschlussmängelrecht angreifen.

Gewinnverwendung: Ausschüttung oder Thesaurierung

Über die Ergebnisverwendung entscheiden die Gesellschafter nach § 29 GmbHG. Die Mehrheit darf Gewinne nicht treuwidrig dauerhaft einbehalten, um die Minderheit auszuhungern.

Verdeckte Gewinnausschüttungen & unberechtigte Entnahmen

Überhöhte Geschäftsführergehälter, private Aufwendungen zulasten der Gesellschaft oder verdeckte Vorteile für einzelne Gesellschafter können zurückgefordert werden. Wir prüfen die Ansprüche und setzen sie durch.

Häufige Fragen: Streit über Jahresabschluss, Gewinnverwendung & Entnahmen

Können Mehrheitsgesellschafter den Gewinn dauerhaft einbehalten?

Nicht grenzenlos. Über die Gewinnverwendung entscheidet die Mehrheit (§ 29 GmbHG), darf die Minderheit aber nicht treuwidrig durch dauerhafte Thesaurierung benachteiligen. Solche Beschlüsse sind anfechtbar.

Was kann ich gegen eine verdeckte Gewinnausschüttung tun?

Die Gesellschaft kann zu Unrecht gewährte Vorteile zurückfordern. Wir prüfen Geschäftsführerbezüge und Entnahmen, dokumentieren den Verstoß und machen Rückzahlungs- bzw. Schadensersatzansprüche geltend.

Konkreten Fall klären

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir ordnen sie in der Erstberatung ein (300 € netto / max. 45 Min.) und zeigen die nächsten Schritte.

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