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Schiedsverfahren & Schiedsklauseln im Gesellschaftsrecht

Vertrauliche, zügige Streitbeilegung außerhalb der ordentlichen Gerichte – Vertretung im Schiedsverfahren und Gestaltung wirksamer Schiedsklauseln.

Viele Gesellschaftsverträge sehen für Streitigkeiten ein Schiedsgericht statt der ordentlichen Gerichte vor. Wir vertreten Sie im Schiedsverfahren und gestalten Schiedsklauseln, die im Ernstfall tragen.

Schiedsklauseln in Gesellschaftsverträgen

Für Beschlussmängelstreitigkeiten stellt die Rechtsprechung besondere Anforderungen an die Wirksamkeit von Schiedsklauseln, damit alle Gesellschafter eingebunden und einheitliche Entscheidungen gesichert sind. Wir prüfen bestehende Klauseln und formulieren rechtssichere neue.

Ablauf eines Schiedsverfahrens

Bildung des Schiedsgerichts, Austausch der Schriftsätze, mündliche Verhandlung und Schiedsspruch – das Verfahren ist häufig zügiger und vertraulich, der Schiedsspruch ist grundsätzlich endgültig.

Vor- und Nachteile

Für Vertraulichkeit und Schnelligkeit sprechen gute Gründe; demgegenüber stehen Kosten und eingeschränkte Überprüfbarkeit. Wir ordnen für Ihren Fall ein, ob Schiedsverfahren oder ordentliches Gericht der bessere Weg ist.

Häufige Fragen: Schiedsverfahren & Schiedsklauseln im Gesellschaftsrecht

Sind Schiedsklauseln auch für Beschlussmängelstreitigkeiten wirksam?

Nur, wenn sie besondere Anforderungen der Rechtsprechung erfüllen – insbesondere die Einbindung aller Gesellschafter und die Sicherung einer einheitlichen Entscheidung. Veraltete Klauseln sind oft unwirksam und sollten überprüft werden.

Ist ein Schiedsspruch anfechtbar?

Nur in engen Grenzen. Der Schiedsspruch ist grundsätzlich endgültig und nur aus wenigen formalen Gründen aufhebbar. Das macht eine sorgfältige Verfahrensführung von Beginn an besonders wichtig.

Konkreten Fall klären

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir ordnen sie in der Erstberatung ein (300 € netto / max. 45 Min.) und zeigen die nächsten Schritte.

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