Haque. Arbeitsrecht | Compliance

Abberufung & Ausschluss von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Trennung im Streit: Abberufung des Geschäftsführers, Ausschluss und Einziehung von Geschäftsanteilen – durchsetzen oder abwehren.

Wenn die Zusammenarbeit zerrüttet ist, geht es um die Trennung – von der Geschäftsführung oder vom Gesellschafter selbst. Beides verlangt einen sauberen wichtigen Grund und ein formal korrektes Verfahren.

Abberufung des Geschäftsführers

Der Geschäftsführer kann grundsätzlich jederzeit abberufen werden (§ 38 GmbHG). Ist die Abberufung in der Satzung auf einen wichtigen Grund beschränkt, muss dieser belastbar dokumentiert sein. Parallel ist häufig die Kündigung des Anstellungsvertrags zu klären.

Ausschluss und Einziehung von Geschäftsanteilen

Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grund aus der Gesellschaft gedrängt werden – durch Einziehung des Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG (sofern die Satzung dies vorsieht) oder durch Ausschlussklage. Entscheidend sind Satzungsgrundlage, wichtiger Grund und Abfindung.

Verfahren & Dokumentation

  • Prüfung von Satzung und Beteiligungsstruktur
  • sorgfältige Dokumentation des wichtigen Grundes
  • korrekte Beschlussfassung und Beachtung von Stimmverboten
  • Bewertung der Abfindung und Absicherung gegen Folgeklagen

Abwehr für Betroffene

Wir vertreten auch Geschäftsführer und Gesellschafter, die abberufen oder ausgeschlossen werden sollen – von der Prüfung des wichtigen Grundes bis zur gerichtlichen Klärung.

Häufige Fragen: Abberufung & Ausschluss von Gesellschaftern und Geschäftsführern

Kann ein GmbH-Gesellschafter gegen seinen Willen ausgeschlossen werden?

Ja, aus wichtigem Grund – über die Einziehung des Geschäftsanteils nach § 34 GmbHG (wenn die Satzung das vorsieht) oder per Ausschlussklage. Der ausscheidende Gesellschafter hat in der Regel Anspruch auf eine Abfindung.

Braucht die Abberufung des Geschäftsführers einen wichtigen Grund?

Grundsätzlich ist die Abberufung jederzeit möglich (§ 38 Abs. 1 GmbHG). Beschränkt die Satzung sie auf einen wichtigen Grund, muss dieser vorliegen und dokumentiert sein. Anstellungsvertrag und Organstellung sind getrennt zu betrachten.

Konkreten Fall klären

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir ordnen sie in der Erstberatung ein (300 € netto / max. 45 Min.) und zeigen die nächsten Schritte.

Erstberatung buchen
Mitgliedschaften: