Die meisten Gesellschafterstreitigkeiten lassen sich durch eine kluge Gestaltung im Vorfeld entschärfen. Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Satzungen, die Konflikte gar nicht erst eskalieren lassen.
Mehrheiten, Stimmrechte und Pattsituationen
Klare Regeln zu Beschlussmehrheiten, Stimmrechten und Stimmverboten verhindern Blockaden. Für die typische Pattsituation in der Zwei-Personen-Gesellschaft braucht es vorab definierte Lösungsmechanismen.
Exit- und Abfindungsregelungen
Einziehungs-, Andienungs- und Vorerwerbsrechte sowie faire Abfindungsklauseln regeln das Ausscheiden, bevor gestritten wird. Auch Shoot-out-Klauseln können sinnvoll sein, müssen aber sauber gestaltet werden.
Streitbeilegungsklauseln
Mediations- und Schiedsklauseln halten Konflikte aus der Öffentlichkeit und beschleunigen die Lösung. Wir formulieren sie so, dass sie auch für Beschlussmängelstreitigkeiten tragen.