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Streitvermeidung: Gesellschaftsvertrag & Satzung gestalten

Den nächsten Streit verhindern, bevor er entsteht: klare Mehrheits-, Stimmrechts-, Exit- und Abfindungsregelungen im Gesellschaftsvertrag.

Die meisten Gesellschafterstreitigkeiten lassen sich durch eine kluge Gestaltung im Vorfeld entschärfen. Wir gestalten Gesellschaftsverträge und Satzungen, die Konflikte gar nicht erst eskalieren lassen.

Mehrheiten, Stimmrechte und Pattsituationen

Klare Regeln zu Beschlussmehrheiten, Stimmrechten und Stimmverboten verhindern Blockaden. Für die typische Pattsituation in der Zwei-Personen-Gesellschaft braucht es vorab definierte Lösungsmechanismen.

Exit- und Abfindungsregelungen

Einziehungs-, Andienungs- und Vorerwerbsrechte sowie faire Abfindungsklauseln regeln das Ausscheiden, bevor gestritten wird. Auch Shoot-out-Klauseln können sinnvoll sein, müssen aber sauber gestaltet werden.

Streitbeilegungsklauseln

Mediations- und Schiedsklauseln halten Konflikte aus der Öffentlichkeit und beschleunigen die Lösung. Wir formulieren sie so, dass sie auch für Beschlussmängelstreitigkeiten tragen.

Häufige Fragen: Streitvermeidung: Gesellschaftsvertrag & Satzung gestalten

Wie verhindere ich Pattsituationen in einer Zwei-Personen-GmbH?

Durch vorab vereinbarte Mechanismen – etwa Stichentscheid, Mediations-/Schiedsklauseln oder Shoot-out-Regelungen. Wichtig ist, diese Klauseln sauber und ausgewogen zu gestalten, damit sie im Ernstfall halten.

Lohnt sich eine Überarbeitung des bestehenden Gesellschaftsvertrags?

Häufig ja. Viele Altverträge enthalten lückenhafte Abfindungs- und Stimmrechtsklauseln. Eine Überarbeitung senkt das Streitrisiko erheblich und ist deutlich günstiger als ein späterer Prozess.

Konkreten Fall klären

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir ordnen sie in der Erstberatung ein (300 € netto / max. 45 Min.) und zeigen die nächsten Schritte.

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