Zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführung entzündet sich Streit oft an einzelnen Maßnahmen: Investitionen, Verträge, Personalentscheidungen. Wir klären, wer was darf – und setzen es durch.
Das Weisungsrecht der Gesellschafter
Die Gesellschafter können der Geschäftsführung Weisungen erteilen; der Geschäftsführer ist nach § 37 GmbHG an die Beschränkungen seiner Befugnisse gebunden. Im Innenverhältnis sind Weisungsbeschlüsse ein wirksames Steuerungsinstrument.
Zustimmungsvorbehalte & Kompetenzüberschreitungen
Viele Satzungen oder Geschäftsordnungen machen bedeutende Geschäfte von der Zustimmung der Gesellschafter abhängig. Handelt der Geschäftsführer ohne die erforderliche Zustimmung, drohen ihm Haftung und Abberufung.
Durchsetzung und Abwehr
Wir setzen Weisungsbeschlüsse durch, wehren kompetenzwidrige Maßnahmen ab und sichern dringende Fälle über einstweiligen Rechtsschutz. Bei groben Verstößen prüfen wir die Abberufung des Geschäftsführers.