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Einstweiliger Rechtsschutz & Klage im Gesellschafterstreit

Schnelle Sicherung im Eilverfahren, Beschlussmängel- und Gestaltungsklagen sowie Vertretung vor Gericht und Schiedsgericht.

Im Gesellschafterstreit entscheidet oft Geschwindigkeit. Wer zuerst Fakten sichert, verschafft sich die bessere Verhandlungsposition. Wir handeln schnell – und führen den Streit konsequent zu Ende.

Wann hilft einstweiliger Rechtsschutz?

Über die einstweilige Verfügung nach § 935 und § 940 ZPO lassen sich vollendete Tatsachen verhindern, solange die Hauptsache offen ist – vorausgesetzt, Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund sind glaubhaft gemacht.

Typische Anträge

  • Verbot, einen umstrittenen Beschluss zu vollziehen oder ins Handelsregister anzumelden
  • Sicherung von Informations- und Einsichtsrechten
  • vorläufige Regelung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

Hauptsacheklage & Schiedsverfahren

In der Hauptsache führen wir Beschlussmängelklagen, Gestaltungsklagen (etwa auf Entziehung der Geschäftsführung oder Ausschluss) sowie Auskunfts- und Schadensersatzklagen. Enthält der Gesellschaftsvertrag eine Schiedsklausel, vertreten wir Sie im Schiedsverfahren.

Zuständigkeit in Köln

Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten verhandelt in Köln regelmäßig die Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln. Eine erste Einordnung erhalten Sie in der Erstberatung.

Häufige Fragen: Einstweiliger Rechtsschutz & Klage im Gesellschafterstreit

Kann ich den Vollzug eines Beschlusses per einstweiliger Verfügung stoppen?

Häufig ja. Über §§ 935, 940 ZPO lässt sich etwa der Vollzug oder die Handelsregisteranmeldung eines umstrittenen Beschlusses vorläufig untersagen, wenn Anspruch und Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht werden.

Wer ist für Gesellschafterstreitigkeiten in Köln zuständig?

In der Regel die Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln. Enthält der Gesellschaftsvertrag eine Schiedsklausel, wird der Streit stattdessen vor einem Schiedsgericht ausgetragen.

Konkreten Fall klären

Schildern Sie uns Ihre Situation – wir ordnen sie in der Erstberatung ein (300 € netto / max. 45 Min.) und zeigen die nächsten Schritte.

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