Im Gesellschafterstreit entscheidet oft Geschwindigkeit. Wer zuerst Fakten sichert, verschafft sich die bessere Verhandlungsposition. Wir handeln schnell – und führen den Streit konsequent zu Ende.
Wann hilft einstweiliger Rechtsschutz?
Über die einstweilige Verfügung nach § 935 und § 940 ZPO lassen sich vollendete Tatsachen verhindern, solange die Hauptsache offen ist – vorausgesetzt, Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund sind glaubhaft gemacht.
Typische Anträge
- Verbot, einen umstrittenen Beschluss zu vollziehen oder ins Handelsregister anzumelden
- Sicherung von Informations- und Einsichtsrechten
- vorläufige Regelung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
Hauptsacheklage & Schiedsverfahren
In der Hauptsache führen wir Beschlussmängelklagen, Gestaltungsklagen (etwa auf Entziehung der Geschäftsführung oder Ausschluss) sowie Auskunfts- und Schadensersatzklagen. Enthält der Gesellschaftsvertrag eine Schiedsklausel, vertreten wir Sie im Schiedsverfahren.
Zuständigkeit in Köln
Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten verhandelt in Köln regelmäßig die Kammer für Handelssachen am Landgericht Köln. Eine erste Einordnung erhalten Sie in der Erstberatung.