Fremdpersonaleinsatz und AÜG: Flexibilität rechtssicher nutzen
Der Einsatz von Freelancern, externen Dienstleistern oder Leiharbeitnehmern ist für viele Unternehmen in Köln ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Flexibilität. Gleichzeitig sind die rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bei der Abgrenzung zu Scheinselbstständigkeit, komplex und streng.
Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht berät Sie umfassend bei der Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen, prüft die Voraussetzungen für eine erlaubnisfreie oder erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung und unterstützt Sie bei der Einhaltung aller Compliance-Vorgaben (z.B. Equal Pay, Equal Treatment). Wir helfen Ihnen, die Risiken verdeckter Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit zu minimieren und Ihren Fremdpersonaleinsatz rechtssicher zu organisieren.
Gerade im IT-Projektgeschäft hängt an denselben Verträgen mehr als das Arbeitsrecht, etwa die Rechte an der entwickelten Software, der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und die Vorgaben des Datenschutzes. Wir decken diese angrenzenden Fragen des IT-Rechts mit ab, damit Sie für ein Projekt nicht zwei Kanzleien brauchen. Wie das in den übrigen Themen zusammenspielt, zeigt unsere Übersicht zum IT-Arbeitsrecht.