Beratung von Vorstand & Aufsichtsrat
Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte agieren in einem komplexen rechtlichen Umfeld, das sowohl gesellschaftsrechtliche als auch dienstrechtliche (arbeitsrechtliche) Aspekte umfasst. Unsere Kanzlei in Köln bietet spezialisierte Rechtsberatung für beide Gremien sowie für einzelne Organmitglieder.
Wir gestalten und prüfen Vorstands- und Geschäftsführer-Dienstverträge, beraten zu Vergütungsstrukturen unter Beachtung des VorstAG und unterstützen bei der Implementierung von Compliance-Maßnahmen auf Organebene. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zu Haftungsfragen (Organhaftung) und zur Absicherung durch D&O-Versicherungen.
Wir begleiten Unternehmen und Gremien bei Bestellungs- und Abberufungsprozessen, bei der Durchführung interner Untersuchungen und vertreten Ihre Interessen in streitigen Auseinandersetzungen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Diskretion bei der Beratung auf höchster Unternehmensebene.