Arbeitsrecht bei Outsourcing & BPO
Die Auslagerung von Betriebsteilen oder Geschäftsprozessen an externe Dienstleister (Outsourcing / Business Process Outsourcing) ist eine strategische Option, die jedoch sorgfältig arbeitsrechtlich vorbereitet werden muss. Unsere Kanzlei in Köln unterstützt Sie bei der Planung und Umsetzung solcher Projekte, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Ein zentraler Punkt ist häufig die Frage, ob ein Betriebsübergang nach § 613a BGB vorliegt und welche Konsequenzen sich daraus für die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter ergeben (Übergang der Arbeitsverhältnisse, Kündigungsschutz, Widerspruchsrecht). Wir analysieren Ihr Vorhaben und beraten Sie zu den optimalen Gestaltungsoptionen.
Wir gestalten die notwendigen Dienstleistungs- und Überleitungsverträge, unterstützen bei der Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Arbeitnehmern und begleiten Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich oder Sozialplan. Sichern Sie Ihr Outsourcing- oder BPO-Projekt arbeitsrechtlich ab.