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NIS2 Beratung & Umsetzung

Umfassende Rechtsberatung zur NIS2-Richtlinie und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Cybersicherheitsanforderungen.

Die NIS2-Richtlinie stellt viele Unternehmen vor neue Herausforderungen im Bereich der Informationssicherheit. Eine frühzeitige und fundierte rechtliche Auseinandersetzung mit den Anforderungen ist entscheidend, um Compliance sicherzustellen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Was bedeutet die NIS2-Richtlinie für Ihr Unternehmen?

Die NIS2-Richtlinie, die bis Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss (z.B. durch das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG in Deutschland), erweitert den Kreis der betroffenen Sektoren erheblich. Neben "wesentlichen Einrichtungen" (z.B. Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Infrastruktur) fallen nun auch "wichtige Einrichtungen" aus zahlreichen weiteren Branchen unter die Regelungen. Entscheidend sind oft Unternehmensgröße und Tätigkeit.

Zu den Kernpflichten gehören:

  • Implementierung angemessener und verhältnismäßiger technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) zum Risikomanagement.
  • Unverzügliche Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an die zuständigen Behörden (z.B. BSI) und ggf. an die Betroffenen.
  • Nachweispflichten und Überprüfungen durch Aufsichtsbehörden.
  • Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung für die Einhaltung der Cybersicherheitsmaßnahmen.

Unsere Beratungsleistungen im Kontext von NIS2:

Die Kanzlei Haque bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Begleitung bei der Umsetzung der NIS2-Anforderungen:

  • Betroffenheitsanalyse: Prüfung, ob Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie fällt.
  • Gap-Analyse: Bewertung Ihrer bestehenden Cybersicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf die NIS2-Vorgaben.
  • Maßnahmenkatalog: Entwicklung und rechtliche Prüfung von Maßnahmen zur Erfüllung der Risikomanagementpflichten.
  • Vertragsgestaltung: Anpassung und Prüfung von Verträgen mit IT-Dienstleistern und Lieferanten im Hinblick auf Cybersicherheitsaspekte und die Lieferkettensicherheit.
  • Incident Response Plan: Erstellung oder Überprüfung von Plänen für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen, inklusive der Meldepflichten.
  • Schulungen: Sensibilisierung und Schulung Ihrer Geschäftsleitung und Mitarbeiter zu den rechtlichen Anforderungen von NIS2.
  • Vertretung gegenüber Behörden: Unterstützung bei der Kommunikation und im Falle von Prüfungen durch Aufsichtsbehörden.

Proaktive NIS2-Compliance als Wettbewerbsvorteil

Die Nichteinhaltung der NIS2-Vorgaben kann zu empfindlichen Bußgeldern, aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und erheblichen Reputationsschäden führen. Eine proaktive Auseinandersetzung mit der Richtlinie und die Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen sind nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern stärken auch das Vertrauen Ihrer Kunden und Geschäftspartner und können so zum Wettbewerbsvorteil werden.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung, um Ihr Unternehmen optimal auf die NIS2-Richtlinie vorzubereiten.

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