Haque. Arbeitsrecht | Compliance

Datenschutz im Arbeitsverhältnis

Der Datenschutz im Arbeitsverhältnis (DSGVO, BDSG) stellt hohe Anforderungen an Arbeitgeber in Köln. Wir beraten umfassend zum Umgang mit Mitarbeiterdaten, zur Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen und zur Implementierung datenschutzkonformer Prozesse. Vermeiden Sie Bußgelder und schützen Sie die Rechte Ihrer Beschäftigten. Wir sorgen für Ihre DSGVO-Konformität im Personalbereich.

Datenschutz im Arbeitsverhältnis (DSGVO & BDSG)

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind die Anforderungen an den Umgang mit Beschäftigtendaten signifikant gestiegen. Unsere Kanzlei in Köln bietet spezialisierte Beratung, um die Einhaltung dieser komplexen Vorgaben in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Datenschutzrichtlinien, Betriebsvereinbarungen zur IT-Nutzung, Verarbeitungsverzeichnissen und Einwilligungen. Ein Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Bewertung der Zulässigkeit von Mitarbeiterüberwachung (Video, E-Mail, Telefon) und der Handhabung von Daten im Bewerbungsprozess sowie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Verstöße gegen den Datenschutz können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Wir helfen Ihnen, Risiken zu minimieren, Betroffenenrechte zu wahren und eine datenschutzkonforme Personalverwaltung zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns für einen Datenschutz-Check oder eine spezifische Beratung.

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