Arbeitsrecht für die Führungsebene (C-Level)
Vorstände und Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer - für sie gelten besondere Spielregeln im Dienstvertrags- und Gesellschaftsrecht. Unsere Arbeitsrechtsboutique in Köln berät Unternehmen bei der Bestellung von Organen sowie Führungskräfte bei der Verhandlung ihrer Position.
Vertragsgestaltung und Vergütung
Wir gestalten und prüfen Geschäftsführer-Anstellungsverträge mit dem Blick für Details:
- Vergütungsmodelle: Rechtssichere Bonusregelungen, Tantiemen, Phantom Stocks und Aktienoptionen (ESOP/VSOP).
- Change-of-Control-Klauseln: Absicherung bei Übernahmen oder Gesellschafterwechseln.
- Statusfeststellung: Vermeidung von Scheinselbstständigkeit und Klärung der Sozialversicherungspflicht.
Haftungsvermeidung und D&O (Organhaftung)
Die Haftungsrisiken für Manager steigen stetig ("Business Judgment Rule"). Wir beraten präventiv zur Haftungsvermeidung (Compliance) und prüfen den Schutzumfang Ihrer D&O-Versicherung. Im Ernstfall wehren wir unberechtigte Schadensersatzansprüche des Unternehmens oder des Insolvenzverwalters gegen Sie als Privatperson ab.
Trennungsmanagement
Die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers erfordert Fingerspitzengefühl. Wir verhandeln Aufhebungsverträge und Abfindungen diskret im Hintergrund, um Reputationsschäden für beide Seiten zu vermeiden.