Fremdpersonaleinsatz und AÜG: Flexibilität rechtssicher nutzen
Der Einsatz von Freelancern, externen Dienstleistern oder Leiharbeitnehmern ist für viele Unternehmen in Köln ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Flexibilität. Gleichzeitig sind die rechtlichen Anforderungen, insbesondere im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und bei der Abgrenzung zu Scheinselbstständigkeit, komplex und streng.
Unsere Kanzlei berät Sie umfassend bei der Gestaltung von Dienst- und Werkverträgen, prüft die Voraussetzungen für eine erlaubnisfreie oder erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung und unterstützt Sie bei der Einhaltung aller Compliance-Vorgaben (z.B. Equal Pay, Equal Treatment). Wir helfen Ihnen, die Risiken verdeckter Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit zu minimieren und Ihren Fremdpersonaleinsatz rechtssicher zu organisieren.