Haque. Arbeitsrecht | Compliance

Prozessführung & Litigation | Abwehr von Kündigungsschutzklagen

Wir vertreten Arbeitgeber konsequent in allen Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit. Unser Fokus liegt auf der strategischen Abwehr von Kündigungsschutzklagen, der Minimierung von Abfindungsrisiken und der Durchsetzung betrieblicher Interessen im Beschlussverfahren.

Konsequente Interessenvertretung vor dem Arbeitsgericht

Wenn außergerichtliche Lösungen scheitern, benötigt Ihr Unternehmen einen Partner, der prozessuale Risiken präzise kalkuliert und Ihre Position mit Nachdruck vertritt. Als Arbeitsrechtsboutique Haque führen wir Prozesse nicht um des Streitens willen, sondern um wirtschaftliche Ergebnisse zu sichern. Wir vertreten Arbeitgeber bundesweit, mit einem starken Fokus auf die Arbeitsgerichte im Rheinland (Köln, Bonn, Düsseldorf) sowie das Landesarbeitsgericht (LAG).

Abwehr von Kündigungsschutzklagen

Der häufigste Fall in der Praxis ist die Klage eines Arbeitnehmers gegen eine ausgesprochene Kündigung. Hier zählt Strategie:

  • Risikominimierung: Ziel ist oft die Vermeidung einer Weiterbeschäftigung und die Abwehr oder Reduzierung von Abfindungsforderungen.
  • Verhandlungsgeschick: Wir nutzen Gütetermine strategisch, um wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche zu schließen, scheuen aber auch nicht den streitigen Kammertermin, wenn die Rechtslage (z.B. bei verhaltensbedingten Kündigungen) erfolgversprechend ist.
  • Annnehmeverzugslohn: Wir beraten taktisch, um das Risiko nachlaufender Lohnzahlungen während des Prozesses zu minimieren.

Beschlussverfahren und kollektives Recht

Im Streit mit dem Betriebsrat gelten andere prozessuale Regeln. Wir vertreten Arbeitgeber in Beschlussverfahren, etwa wenn es um die Ersetzung der Zustimmung bei Einstellungen (§ 99 BetrVG) oder die Klärung von Mitbestimmungsrechten geht. Hier arbeiten wir eng verzahnt mit unserer Expertise im Betriebsverfassungsrecht.

Durchsetzung von Arbeitgeberansprüchen

Nicht immer sind Sie der Beklagte. Wir setzen Ihre Rechte aktiv durch, beispielsweise bei:

  • Verstößen gegen nachvertragliche Wettbewerbsverbote.
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Organe oder Mitarbeiter.
  • Rückforderung von Überzahlungen oder Darlehen.

Vertrauen Sie auf die prozessuale Erfahrung unserer Kanzlei-Boutique – von der ersten Instanz bis zum Bundesarbeitsgericht.

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